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Check-in, Bordkarte, Kinder: OGH kippt Zusatzgebühren bei Ryanair
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine ganze Reihe von Gebühren, die der Billigflieger Ryanair von seinen Passagieren einhebt, für unzulässig erklärt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte geklagt. Laut dem am Montag veröffentlichten Urteil des OGH und dem VKI sind die betreffenden Gebührenklauseln vor allem eines: unverständlich bzw. eine „Denksportaufgabe“.






