Richterbund warnt vor Überlastung der Justiz bei Strafverfahren
Richterbund: Warnung vor Folgen durch viele offene Strafverfahren
Die Zahl unerledigter Strafverfahren hat einen neuen Höchststand erreicht. Laut Deutschem Richterbund sind Gerichte und Staatsanwaltschaften massiv überlastet. Es mussten bereits Tatverdächtige aus der U-Haft entlassen werden.

Die Zahl unerledigter Strafverfahren hat einen neuen Höchststand erreicht. Laut Deutschem Richterbund sind Gerichte und Staatsanwaltschaften massiv überlastet. Es mussten bereits Tatverdächtige aus der U-Haft entlassen werden.

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Reformpläne von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Entlastung der Verwaltungsgerichte als unzureichend kritisiert. "Die Reformpläne für das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte gehen in die richtige Richtung", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Richter schlagen Alarm: Justiz digital im Rückwärtsgang.
Papierstapel, dicke Aktenordner und überlastete Systeme prägen weiterhin den Alltag in deutschen Gerichten. Der Deutsche Richterbund (DRB) warnt eindringlich vor dem schleppenden Fortschritt bei der Digitalisierung der Justiz und fordert schnelle, spürbare Verbesserungen. Nach Ansicht der Richter ist der technische Zustand vieler Systeme nicht mehr zeitgemäß.

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Politik aufgefordert, den Personalmangel und den Digitalisierungsstau in Teilen der Justiz im neuen Jahr mit einer Neuauflage des "Rechtsstaatspakts" anzugehen. "Solange chronisch unterbesetzte Staatsanwaltschaften und Strafgerichte mit ihrer Arbeit nicht mehr hinterherkommen und Gerichtsverfahren immer länger dauern, wird das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat weiter schwinden", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe). Es sei ein Alarmsignal, dass die Justiz in Umfragen an Rückhalt in der Bevölkerung verliere.

Dem Deutschen Richterbund (DRB) geht die vom Bundesjustizministerium geplante härtere Bestrafung des Einsatzes von K.-o.-Tropfen nicht weit genug. Man unterstütze zwar die künftig vorgesehene Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren für Täter, die Betäubungsmittel für Vergewaltigung oder Raub nutzten, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Mittwochausgaben).