@DoK
Wir dürfen bei bestimmten internen Veranstaltungen aus (lizenz-)rechtlichen Gründen Filme nicht direkt öffentlich bewerben. Das betrifft dann die direkte Nennung von Titeln oder auch der Verwendung von Plakaten oder Filmausschnitten.
Offizielle Kanäle mit mehr Infos sind zum einen unserer Newsletter für zahlende Phase-IV-Mitglieder und unser Whiteboard in der Filmgalerie. Auf dem öffentlich einsehbaren Kalender halten wir uns bei den gannten Veranstaltungen auch bedeckt:
https://www.filmgalerie-phaseiv.de/kalender5.html
Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind zum Beispiel die Tour du Cinéma, die Reihe Architektur im Film oder ganz aktuell auch Veranstaltungen im Rahmen des #movit-Filmfestivals. Das sind offiziell Veranstaltungen, die wir Öffentlichkeit außerhalb der Phase IV mit allen Details bewerben können.
Wir sind mit der Situation auch nicht besonders glücklich, aber gehen da lieber kein unnötiges Risiko ein.
Ich hoffe, die Antwort hilft Dir weiter.