Klerikaler Missbrauchsprozess: Die WidersprĂŒche des Essener Bistums
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Missbrauch in der katholischen Kirche
Klerikaler Missbrauchsprozess: Die WidersprĂŒche des Essener Bistums
Am Landgericht Essen kĂ€mpft ein Betroffener von klerikalem Missbrauch um Gerechtigkeit. Dabei hat er jetzt schon ein StĂŒck weit gewonnen: Ihm gehe es vor allem darum, dass vor Gericht festgehalten wird, was der SerientĂ€ter Peter H. ihm und anderen Betroffenen angetan hat. WĂ€hrenddessen verstrickt sich das Bistum in seiner Verteidigung in WidersprĂŒchen.
von Marcus Bensmann
, Anna Kassin
24. April 2025
Generalvikar Klaus Pfeffer im Interview mit CORRECTIV. (© Bild: Lennard Birmanns/CORRECTIV)
Am Freitag fĂ€llt am Landgericht Essen eine Entscheidung. Es könnte der Tag sein, auf den Wilfried Fesselmann und sein Rechtsanwalt Andreas Schulz vier Jahre lang hingearbeitet haben. In dem Zivilprozess klagt Fesselmann gegen das Bistum Essen. Er fordert 300.000 Euro Schmerzensgeld, weil er 1979 vom damaligen Kaplan Peter H. im Gemeindehaus missbraucht wurde. CORRECTIV berichtete ĂŒber den Fall.
Bemerkenswert ist: Der vorsitzende Richter hat bereits erklĂ€rt, auch ohne weitere Zeugen dem Betroffenen zu glauben â und so das Verfahren abgekĂŒrzt. Nach nur einem Verhandlungstermin könnte am Freitag ein Urteil fallen, wenn das Gericht nicht doch einen Gutachter beauftragt.
Beklagter ist nicht der TĂ€ter, sondern das Bistum Essen. Im Zivilprozess musste es bislang zwei Niederlagen hinnehmen. Das Bistum hat zwar darauf verzichtet, sich auf nicht VerjĂ€hrung des Falls zu berufen, versuchte aber die AnsprĂŒche des KlĂ€ger abzuwehren. Dabei zeigen sich WidersprĂŒche in der Strategie der AnwĂ€lte und des Bistums.
Die Bagatellisierung: Sexueller Ăbergriff statt Missbrauch
Die AnwĂ€lte des Bistums stĂŒtzten ihre Verteidigung vor allem auf zwei Punkte: Sie bestreiten, das Bistum mĂŒsse fĂŒr den Schaden aufkommen. Und sie versuchten, die Schwere der Tat herunterzuspielen. Beides hielt vor Gericht nicht stand.
Vor Gericht schilderte der Betroffene Fesselmann den Ablauf des Abends so: Im Sommer 1979 habe der damalige Kaplan ihn vermeintlich zu einem Fernsehabend eingeladen. Nachdem sie sich unterhalten hatten, habe H. die TĂŒren verschlossen, dem damals ElfjĂ€hrigen etwas Alkoholisches verabreicht und ihn zum Oralverkehr gezwungen. Er habe sich ausziehen mĂŒssen, sie hĂ€tten sich nackt ins Bett gelegt und H. habe versucht, ihn zu berĂŒhren.
Der Ex-Priester war vor Gericht als Zeuge geladen, 46 Jahre nach der Nacht sahen sich TĂ€ter und Opfer zum ersten Mal wieder. H. bestĂ€tigte die Schilderungen von Fesselmann â bestritt jedoch den Oralverkehr. Er bezeichnete die Tat lediglich als âsexuell ĂŒbergriffigâ.
Der Generalvikar des Bistums, Klaus Pfeffer, sagte CORRECTIV im Anschluss an den Gerichtstermin, ihm sei bei dieser Aussage âwirklich ĂŒbel geworden.â
âEr hat zwar zugegeben, dass er ein MissbrauchstĂ€ter ist, dass er pĂ€dophil ist, aber er hat das in einer Art und Weise getan, wo ich gedacht habe, das ist eine Bagatellisierung. Vor allem, als sinngemÀà der Satz fiel: Ja, dann ist es eben zu ein paar Ăbergriffen gekommen. Das fand ich unertrĂ€glich, sich das anhören zu mĂŒssen.â
Die Empörung des Generalvikars verwundert. Denn die âBagatellisierungâ war Teil der Verteidigung des Bistums: In ihren SchriftsĂ€tzen argumentierten die AnwĂ€lte, die Tat sei âselbstverstĂ€ndlich vollkommen inakzeptabelâ, aber es habe sich um âĂŒbergriffiges (âŠ) Verhaltenâ gehandelt. Weil H. den Oralverkehr bestreitet, liege âkein sexueller Missbrauch, sondern eine sexuelle BelĂ€stigungâ vor.
CORRECTIV wollte vom Essener Bischof Franz-Josef Overbeck und seinem Generalvikar wissen, wie sie diesen Widerspruch erklĂ€ren. Sie waren fĂŒr eine Stellungnahme nicht zu erreichen, der Pressesprecher verwies auf das laufende Verfahren.
Die AnwÀlte des Bistums ignorieren Informationen aus einer Studie
Wilfried Fesselmann war nicht das erste Opfer von Peter H. â und nicht das letzte. Der SerientĂ€ter begann seine Karriere als Kaplan in Bottrop. Bereits dort verging er sich an Kindern. Kurz darauf versetzte ihn das Bistum in die Gemeinde St. Andreas in Essen, wo er neben Fesselmann mindestens drei weitere Jungen missbrauchte.
Die AnwĂ€lte des Bistums behaupten in ihren SchriftsĂ€tzen, der Wechsel von Bottrop nach Essen sei Routine gewesen. Vor 2010 habe man in Essen nichts von MissbrauchsvorwĂŒrfen in der Bottroper Gemeinde gewusst und dementsprechend durch die Versetzung nichts vertuschen können.
Damit versuchen sie, die Amtshaftung abzuwehren. Diese Regelung aus dem Beamtenrecht besagt, dass bei Fehlverhalten eines Beamten der Staat haftet, nicht die Person. Die AnwÀlte argumentierten, H. habe die Tat als Kaplan, nicht als Pastor begangen, weshalb die Amtshaftung nicht greife. Ein Kaplan steht einem Priester in seiner Gemeinde als Helfer und Vertreter zur Seite, trÀgt aber weniger Verantwortung.
Was die AnwĂ€lte verschwiegen: 2023 erschien eine Studie zu klerikalem Missbrauch in Essen, die das Bistum selbst in Auftrag gegeben hatte. Darin wurde auch der Fall Peter H. untersucht. Die Autorinnen und Autoren fanden in den Akten des Bistums zwar tatsĂ€chlich âkeinen Hinweisâ darauf, dass die Bistumsleitung vor 2010 von den FĂ€llen in Bottrop wusste. Doch sie zeigte, dass eine Mutter den damaligen Kaplan wegen einer âunguten Beziehungâ zu ihren Söhnen gemeldet hatte: In der Studie heiĂt es:
âDie Anzeige der Mutter bei dem Gemeindepfarrer geht weit ĂŒber ein Aufdeckungspotenzial hinaus. Die Mutter hat die pĂ€dokriminellen Handlungen des Kaplans gegen ihren Sohn (oder sogar ihre Söhne) offengelegt und damit eine Verdeckungsmaschinerie des Bistums in Gang gesetzt. Die Verantwortlichen griffen zu dem klassischen Mittel der Versetzung innerhalb des Bistums.â
Die eigene Studie geht also ĂŒber den Aktenbestand hinaus. Doch die AnwĂ€lte des Bistums unterschlugen diese Erkenntnisse, die das Bistum selbst einholen lieĂ.
Der KlĂ€geranwalt Andreas Schulz bedauerte, dass der Richter auf die Einsicht in die Personalakte des Priesters verzichtete, obwohl das Bistum sie zur VerfĂŒgung gestellt hĂ€tte und der KlĂ€ger darum bat. Die Akte hĂ€tte die WidersprĂŒche vielleicht aufklĂ€ren können â und aufgezeigt, welche Folgen das Handeln des Bistum Essen hatte:
Denn die Akte enthĂ€lt auch die 1986 von Joseph Kardinal Ratzinger â dem spĂ€teren Papst Benedikt XVI. â unterschriebene Erlaubnis, dass H. nach einem Gerichtsurteil wegen Missbrauch trotzdem die Messe feiern durfte â nur eben mit Traubensaft. Ratzinger garantierte somit einen Wiedereinsatz des TĂ€ters, obwohl er von den Sexualstraftaten wusste, als er den Brief unterschrieb. Eine Einsicht in die Akte vor Gericht hĂ€tte Klarheit ĂŒber das AufklĂ€rungsinteresse des Bistums Essen schaffen können.
Text und Recherche: Anna Kassin, Marcus Bensmann, Cem BozdoÄanRedaktion und Faktencheck: Annika Joeres, Pia Siber, Anette Dowideit
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Author: CORRECTIV
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