Wer Merz einen 'Lackaffen' nennt, wird von der Staatsanwaltschaft Heilbronn mit einem Strafverfahren überzogen 

Gestern verhandelte das Amtsgericht Heilbronn über einen Strafbefehl gegen den Einspruch eingelegt worden war. Tatvorwurf: Politikerbeleidigung zum Nachteil von Bundeskanzler Merz, den jemand einen 'Lackaffen' nannte.

Auch wenn am Ende das Verfahren eingestellt wurde, aber nur bei Zahlung einer Geldauflage von 100 €, bleibt ein unangenehmer Beigeschmack.

Ursprünglich hatte das AG den Strafbefehl erlassen. Wegen § 188 StGB, also dem neuen Majestätsbeleidigungstatbestand. Polizei, Staatsanwaltschaft sowie Amtsgericht gingen also davon aus, dass die Tat ("Lackaffe") geeignet sei, wie es im Gesetz heißt, Merz' "öffentliches Wirken erheblich zu erschweren". Ich glaube Merz sagt und tut selbst schon ausreichend, um ein 'öffentliches Wirken erheblich zu erschweren".

Eine maßlose Justiz und Polizei sowie ein Kanzler, der sich von dem Majestätsbeleidigungsparagrafen schützen lassen muss.

Hier ein Bericht der LTO

https://www.lto.de/recht/meinung/m/kanzler-merz-beleidigung-lackaffe-image-justiz

§ 188 StGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html

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'Lackaffe' Merz: Wieder macht der Rechtsstaat eine schlechte Figur

Die Justiz Heilbronn hält 'Lackaffe' für eine strafbare Politikerbeleidigung. Zwar wurde das Verfahren nun eingestellt, doch ihr Ansehen leidet erneut.

Legal Tribune Online