DUH-Klagerfolg: Gericht erklärt pfandfreien Grenzhandel für rechtswidrig

• „Bordershops“ in deutsch-dänischer Grenzregion verkaufen jährlich 650 Millionen Dosen illegal ohne Pfand an skandinavische Kundinnen und Kunden und verstoßen damit gegen das Verpackungsgesetz • Gericht stellt klar: Ausnahme von der Pfandpflicht gilt nur für den unmittelbaren Export von Einweg-Getränkeverpackungen, jedoch nicht für unterzeichnete Exporterklärungen dänischer Endverbraucherinnen und -verbraucher in Grenzgeschäften• DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Vollzugsbehörden in Schleswig-Holstein haben seit mehr als 20 Jahren milliardenfachen pfandfreien Dosenverkauf nicht unterbunden – Urteil ist bahnbrechend“

Deutsche Umwelthilfe e.V.