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Hallo: Ein #quiz zum #gutenmorgen und zum #sonntag : Was wird aus dieser #skizze ? Wessen Antwort dem hier entstehenden Ergebnis am nĂ€chsten kommt, #gewinnt zwar nicht dieses #bild , aber eine andere kĂŒnstlerische #ĂŒberraschung! Also, schreibt/mailt mir (persönlich):
1. Das Motiv ist....
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Plus Name, Adresse, Hobby(!).
Der kleine Preis erreicht die/den Gewinner*in noch vor dem ersten Advent ! (Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.) Viel Spaß 🍀 

Musk-AnwÀlte sagen, Twitter muss dicht machen, wenn Volksverpetzer gewinnt

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Musk-AnwÀlte sagen, Twitter muss dicht machen, wenn Volksverpetzer gewinnt

von Thomas Laschyk | Juli 11, 2025 | Aktuelles

Volksverpetzer verklagt derzeit Twitter, damit diese sich verpflichten, strafrechtliche relevante Inhalte zu entfernen. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main verteidigen die AnwĂ€lte der Twitter Internet Unlimited Company sich jetzt damit, dass die Verurteilung im Volksverpetzer-Prozess eine existenzielle Bedrohung fĂŒr den Betrieb der Plattform darstelle. Die Beachtung geltender Gesetze zum Entfernen strafrechtlich relevanter Fake-Accounts wĂŒrde Aufwand und Kosten verursachen, die den Fortbestand von Twitter unmöglich oder unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig erschweren. Wirklich wahr!

Wir bei Volksverpetzer verklagen derzeit die Firma Twitter, weil auf dieser rechtsradikalen Plattform regelmĂ€ĂŸig geltendes Recht ignoriert und gefĂ€hrliche Inhalte ungestraft verbreitet werden. Bereits in unserem Video â€žWir verklagen Twitter“ erklĂ€rten wir mit unserem Anwalt Chan-jo Jun, warum es höchste Zeit ist, dass auch Twitter – und damit der rechtsextreme Elon Musk – zur Verantwortung gezogen wird. Und ja: Obwohl Rechtsextremist Musk die Plattform mittlerweile „X“ nennt, verklagen wir Twitter – denn so heißt weiterhin die Firma, die in ihrer Rechtsnatur und ihren Pflichten unverĂ€ndert bleibt: Twitter International Unlimited. So ganz hat das mit der Umbenennung wohl nicht geklappt.


So wollen wir Musk in die Knie zwingen

Unsere Klage zielt darauf ab, Twitter dazu zu zwingen, rechtswidrige Inhalte aktiv zu unterbinden und ein Grundsatzurteil zu erwirken, das weit ĂŒber den Einzelfall hinaus Wirkung zeigt. Uns ist allen klar, wie Desinformation und rechtswidrige Inhalte auf Twitter grassieren – ein Zustand, der durch die (rechts)radikalen VerĂ€nderungen seit der Übernahme durch Elon Musk weiter eskaliert ist. FrĂŒher gab es zumindest Abteilungen, die sich um Public Policy und die Durchsetzung von Regeln bemĂŒhten. Seit Musk an der Spitze steht, werden lediglich die nötigsten Minimalmaßnahmen getroffen, wĂ€hrend radikale und extremistische Tendenzen auch mit ihren vielen RechtsbrĂŒchen freien Lauf haben.

NatĂŒrlich gab es auch massiv illegale Inhalte ĂŒber mich, Thomas Laschyk und Volksverpetzer. Wir meldeten diese Inhalte an Twitter, doch die Plattform weigerte sich, diese Sachen zu löschen, bis ich den Anwalt Chan-jo Jun einschaltete. Schon eine Ungeheuerlichkeit, denn nicht jeder sollte sich einen Anwalt leisten mĂŒssen, damit auf Twitter keine Verleumdungen und rufschĂ€dlichen LĂŒgen ĂŒber einen veröffentlicht werden. Und nicht alle können sich einen Anwalt leisten. Twitter löschte die Inhalte zwar, aber weigerte sich, eine UnterlassungserklĂ€rung zu unterschreiben.

Ihr wisst schon, einfach zu versichern, dass Dinge, die nach deutschem Recht illegal sind, auch gelöscht werden. Twitter will sich quasi weigern zu akzeptieren, dass unsere Gesetze auch bei ihnen gelten. Recht bekommt nur, wer dicke Brieftaschen und teure AnwĂ€lte hat. Das will Volksverpetzer Ă€ndern. Wir wollen, dass Twitter zu dieser Unterlassung vom Gericht gezwungen wird, damit sie dann Ordnungsgeld zahlen mĂŒssen, wenn sie dagegen verstoßen. Das macht es dann allen leichter, sich in Zukunft gegen solche Sachen zur Wehr zu setzen – auch wenn man sich keinen Anwalt leisten kann.

Damit wir dann ein Urteil haben, mit dem wir den zustĂ€ndigen Behörden zeigen können, was hier gerade massiv falsch lĂ€uft. Ein PrĂ€zedenzfall, auch in der Hoffnung, dass er Nachahmer findet. Dann können die Behörden auf EU- und Bundesebene mal mit Beispielen Druck auf die Plattform ausĂŒben, damit Musk sieht, dass er nicht einfach machen kann, was er will, nur weil er viel Geld hat. Möglich ist das nur, weil uns unsere Leser auch finanziell supporten – denn hinter uns steht kein Staat, keine Stiftung und kein Unternehmen. Nur tausende Leser. Danke euch!

Diese Argumentation nehmen die AnwĂ€lte von Volksverpetzer von Chan-jo Jun in ausfĂŒhrlich auseinander. Wir konnten nachweisen, dass das Einfordern weiterer Belege nach dem NetzDG und DSA den einfachen Rechtsschutz gerade unterlĂ€uft. So fordert Twitter beispielsweise nach nur 2 Sekunden offenbar automatisiert einen IdentitĂ€tsnachweis, wie wir nach Akteneinsicht erfuhren. Diese ÜberprĂŒfung macht also wohl kein Mensch. Und die Frage ist ja, ob dieser Nachweis ĂŒberhaupt nötig ist und hier nicht einfach nur unnötige HĂŒrden gesetzt werden.

In der Antwort fĂŒhren wir zudem aus, dass die Pflicht zur PrĂŒfung auf kerngleiche Rechtsverletzungen technisch umsetzbar und zumutbar ist. Eine Verantwortungslosigkeit wĂ€re es vielmehr, den Nutzern selbst ĂŒberlassene HĂŒrden aufzubĂŒrden und sich dann auf den Safe-Harbor-Status (Was das bedeutet) zu berufen, obwohl konkrete Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten vorliegt.

Im weiteren Verlauf der Antwort betonen die AnwĂ€lte Chan-jo Jun und Jessica Flint, dass eine große Plattform wie Twitter gerade wegen ihrer Reichweite eine besondere Verpflichtung trĂ€gt. Wenn Hass, Fake-Accounts und Verleumdungen ungezĂŒgelt bleiben, wird der öffentliche Meinungsdiskurs zerstört und Betroffene werden von ihrer MeinungsĂ€ußerung abgehalten. Es ist widersprĂŒchlich, sich einerseits auf Urteile wie das des OLG Frankfurt vom 25. Januar 2024 berufen zu wollen, andererseits tunlichst nur die fĂŒr die Beklagte gĂŒnstigen Passagen herauszugreifen. Die Gesetzeslage ist klar: NetzDG und DSA fordern aktive Schritte gegen Rechtsverletzungen und Plattformbetreiber dĂŒrfen sich nicht hinter automatischen Prozessen oder angeblicher Überforderung verstecken.

NatĂŒrlich wĂŒrde Twitter nicht geschlossen werden, sollte das Gericht unserem Unterlassungsantrag stattgeben. Es ginge lediglich darum, geltendes Recht einzuhalten. Wer kann ernsthaft behaupten, dass das Entfernen strafrechtlich relevanter Fake-Accounts die Meinungsfreiheit einschrĂ€nkt? Im Gegenteil: Erst wenn Persönlichkeitsrechte und korrekte IdentitĂ€ten geschĂŒtzt sind, entsteht eine vertrauenswĂŒrdige Diskussionskultur. Die Drohung von Musk-AnwĂ€lten ist nichts weiter als eine Taktik. Schade eigentlich.

Wenn eine Plattform wie Twitter allerdings wirklich nur bestehen kann, solange sie Hass und strafrechtliche Inhalte verbreiten darf, dann mag es sogar ein Gewinn sein, wenn sie verschwindet. In Anbetracht solcher Aktionen, dass Musk seine KI Grok so umprogrammiert hat, damit sie seine faschistische Propaganda wiedergibt, statt Fakten (und sie sich so stolz u.a. als „MechaHitler“ bezeichnete), wĂ€re das aber ein Segen fĂŒr die Menschheit.

Wir fĂŒhlen uns jedenfalls geschmeichelt, dass Twitter uns und mich persönlich als den großen Endgegner portrĂ€tiert – das sagen sie, nicht ich! Wer unseren Kampf gegen den reichsten Mann der Welt unterstĂŒtzen möchte, kann dies gern finanziell tun und uns eine Spende zukommen lassen. Oder was genau so viel hilft: Diesen Beitrag teilen und uns folgen! Jeder Beitrag hilft, damit auch digital Recht und Anstand nicht vor Geld und Macht kapitulieren. Und wer weiß, vielleicht wird Twitter auch endlich dicht gemacht. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!

Artikelbild: canva.com

Passend dazu:

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#anwalte #dicht #gewinnt #machen #sagen #twitter #volksverpetzer

Thomas Laschyk

Volksverpetzer
@Linuxkumpel dieses Hase-und-Igel Spiel geht doch schon seit Jahrzehnten. Und schon vor Jahren hat Shoshana Zuboff klar gemacht wer hier gewinnt. #google #gewinnt

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GefÀlschte Action-Verlosung: Wer diese GÀnse zÀhlt, gewinnt kein iPhone

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Faktencheck

GefÀlschte Action-Verlosung: Wer diese GÀnse zÀhlt, gewinnt kein iPhone

Auf Facebook kommentieren hunderte Nutzerinnen und Nutzer eine angebliche Verlosung mit dem Logo der Discounterkette Action. Wir erklĂ€ren, warum die Seiten unseriös sind – zu gewinnen gibt es dort nichts.

von Sarah Thust

21. MĂ€rz 2025

Facebook-Seiten verbreiten dieses Bild mit dem Logo der Discounterkette Action – damit sollen Nutzerdaten abgegriffen werden (Quelle: Facebook; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck) Behauptung

Wer die korrekte Anzahl der Enten beziehungsweise GÀnse auf einem Bild erkenne, könne bei einer Verlosung der Discounterkette Action ein Einkaufspaket, ein iPhone oder einen Geldgutschein gewinnen.

Aufgestellt von: Facebook-BeitrÀgen Datum:
01.03.2025

Quelle

Bewertung

Falsch
Über diese Bewertung

Falsch. FĂŒr die angebliche Verlosung werben Facebook-Seiten, die nicht seriös sind. Dort fehlen Impressum und Teilnahmebedingungen, die fĂŒr Gewinnspiele in Deutschland rechtlich notwendig sind. Mit Maschen wie dieser werden persönliche Daten abgegriffen.

„Bisher weiß niemand genau, wie viele Enten auf dem Foto zu sehen sind. Wer es richtig macht, erhĂ€lt von uns einen Sonderpreis“, locken mehrere Facebook-BeitrĂ€ge unter dem Logo der Discounterkette Action. Eine Nutzerin kommentiert skeptisch: „Das sind doch GĂ€nse, oder?“ Die meisten Kommentare jedoch – insgesamt rund 2.000 – zeigen, dass etliche dem Versprechen Glauben schenken. Sie kommentieren eine Anzahl von GĂ€nsen unter dem Beitrag und hoffen offenbar auf den Hauptpreis: ein Einkaufspaket, ein iPhone oder einen Gutschein.

Doch was geschieht wirklich? Auch das geht aus den Kommentaren hervor: Eine Nutzerin fragt, ob noch jemand von der Seite eine Nachricht erhalten habe. Eine andere schreibt: „Ich soll wohl gewonnen haben, aber wenn ich mich registrieren will, kommt ein Amazon-Gutschein. Also was denn nun?“ 

Die Auflösung lautet: Mit der Verlosung sollen persönliche Daten abgegriffen werden – zu gewinnen gibt es dabei nichts. 

Einige Nutzer Ă€ußern Zweifel an der SeriositĂ€t der Verlosung (Quelle: Facebook; Screenshot und SchwĂ€rzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Woran sich erkennen lÀsst, dass die Facebook-Seiten unseriös sind

Bei den angeblichen Verlosungen sollten direkt mehrere Faktoren skeptisch machen: Die Seiten auf Facebook haben keinen blauen Haken, das heißt, sie wurden nicht verifiziert. Zudem findet sich dort in der Regel nur der Beitrag mit der Verlosung und sonst nichts. Es gibt auch kein Impressum mit Kontaktdaten. Die Seiten haben kaum Follower und wurden erst vor wenigen Wochen erstellt. Warum all das auf unseriöse Webseiten hindeuten kann, lesen Sie hier.  

Wer in der Facebook-Suche nach dem Satz „Bisher weiß niemand genau, wie viele Enten auf dem Foto zu sehen sind“ sucht, der stĂ¶ĂŸt auf mehrere BeitrĂ€ge, in denen das Suchbild mit den GĂ€nsen zu sehen ist. Einer der ersten BeitrĂ€ge mit der angeblichen Verlosung wurde am 1. MĂ€rz auf einer Seite namens „Action-Fans“ veröffentlicht. 

Dass die Seite nicht zur Discounterkette Action gehört, lĂ€sst sich an verschiedenen Hinweisen erkennen: Sie hat nur 45 Follower und unter dem Abschnitt Seitentransparenz auf Facebook kann man sehen, dass sie am selben Tag, dem 1. MĂ€rz 2025, erstellt wurde. Sie hat nur diesen einen Beitrag veröffentlicht. FĂŒr das Gewinnspiel fehlen Kontaktdaten und transparente Teilnahmebedingungen – das ist bei Verlosungen aber gesetzlich vorgesehen

Der Abschnitt Seitentransparenz auf Facebook ist hilfreich, um unseriöse Seiten zu erkennen. Dort erfÀhrt man unter anderem das Erstellungsdatum. (Quelle: Facebook; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Ein Blick auf die echte Facebook-Seite von Action zeigt: Sie hat einen blauen Haken, 3,2 Millionen Follower und „GefĂ€llt mir“-Angaben. Die angebliche Verlosung findet sich weder dort noch auf der offiziellen Webseite von Action.

Wer persönliche Daten eingibt, wird auf unseriöse Webseiten gelockt und geht leer aus

Die Masche geht so: Wer den Beitrag auf Facebook kommentiert, erhĂ€lt eine Nachricht im Postfach – dort soll man seinen Wohnort angeben und wird aufgefordert, die Verlosung zu teilen. Anschließend erhĂ€lt man einen Link, unter dem persönliche Daten wie die eigene Adresse und Kontaktinformationen angegeben werden sollen. Doch davon ist dringend abzuraten. 

Diese privaten Nachrichten erhielt die Autorin dieses Faktenchecks, nachdem sie den Beitrag mit der Verlosung kommentiert hatte. Sie wird aufgefordert, den Action-Beitrag weiterzuverbreiten. (Quelle: Facebook Messenger; Screenshot und Unkenntlichmachung: CORRECTIV.Faktencheck)

Dass solche angeblichen Verlosungen im Namen von Action regelmĂ€ĂŸig auf Facebook kursieren, hat CORRECTIV.Faktencheck bereits mehrfach berichtet. In der Vergangenheit hat die Discounterkette Action uns gegenĂŒber dementiert, dass es dort solche Verlosungen gibt. 

Schon vor Jahren warnte das Unternehmen in einem inzwischen gelöschten Artikel auf seiner Website vor Phishing und Spam. Darin hieß es: „Immer öfter sehen wir Aktionen auf Facebook, per SMS und ĂŒber Whatsapp, bei denen Action-Geschenkgutscheine in Höhe von 100, 250 oder 500 Euro angeboten werden. Nimm nicht daran teil, da es sich hier um gefĂ€lschte Aktionen und somit um Betrug handelt.“

Hinter den Fake-Seiten steckt eine Betrugsmasche

Wie wir bereits in mehreren Faktenchecks berichtet haben, sind solche Angebote Teil einer bekannten Masche. Die Facebook-Seiten verwenden Varianten des Namens „Action Fans“ – mal mit einem Komma oder Punkt am Ende, mal in einer anderen Schriftart. Die Kopien nutzen dabei oft Fotos aus Werbeaktionen der Discounterkette.

Nutzerinnen und Nutzer werden fĂŒr die Registrierung auf Webseiten gelockt, die vorgeben, von Action zu stammen. An der Internetadresse (URL) lĂ€sst sich erkennen, dass es nicht die offizielle Webseite von Action ist, sondern eine „Google Site“. Das ist ein Dienst, mit dem sich kostenlose Webseiten erstellen lassen. Folgt man dem Registrierungsvorgang weiter, landet man schließlich auf einer Seite, auf der angeblich Amazon-Gutscheine verlost werden und in deren Impressum die Zooloo LLC steht, eine Firma, die fĂŒr Phishing bekannt ist. Gibt man dort seine Daten ein, erhalte man dubiose Vertrags-Angebote, wie etwa der niedersĂ€chsische Verbraucherschutz schreibt.

Wie man Phishing-Versuche erkennt und sich davor schĂŒtzen kann, ist beispielsweise bei Facebook, dem Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik und der Verbraucherzentrale nachzulesen.

Redigatur: Alice Echtermann, Steffen Kutzner

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Author: Sarah Thust

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