Die #Genderklage war vor dem VfGH erfolgreich! Das ist allerdings leider noch nicht das Ende des Weges fĂŒr Anerkennung von #nichtbinĂ€r in Österreich - aber der wohl wichtigste Schritt.

Wir von #Venib werden weiter kĂ€mpfen, dass dies allen Personen ohne finanziell und zeitlich aufwĂ€ndige Verfahren möglich ist. Wir sind jedoch fĂŒr diese Verfahren auf Spenden angewiesen. Die Kontonummer ist im Text enthalten. 

Direkter Link zum Beitrag: https://venib.at/vfgh-streichung/

Eine neue #Podcast Episode von "A Fat Queer Feminist" wurde veröffentlicht. In dieser Episode wurde ich fĂŒr #venib interviewt. Wir sprechen ĂŒber Venib sowie die Themen #nichtbinĂ€r und die #Genderklage - hört gerne rein. :)

https://open.spotify.com/episode/5g3OYwMVeFmrjWN2Yo3puP

#14 mit Rhonda ĂŒber Venib, die Genderklage und die Situation von nicht binĂ€ren Personen

A FAT QUEER FEMINIST · Episode

Spotify

Wir haben den „Trans-Day of Visbility“ genutzt um den Antrag auf Streichung des Geschlechtseintrags bei der MA 63 (Standesamt) einzubringen. Die Antwort – sprich der negative Bescheid – wurde uns im April in Aussicht gestellt.

Guten Tag,

ich, [Vornamen Nachname], geb. am [Datum] in [Ort], wohnhaft in [Adresse], beantrage hiermit nach § 41 Personenstandsgesetz die Streichung des Geschlechtseintrags im Geburtenbuch.

FĂŒr den Fall, dass diesem Antrag nicht stattgegeben wird, beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides.

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen
[Vornamen Nachname]

Anhang:
– Psychotherapeutische Stellungnahme
– Ausweiskopie

Die psychotherapeutische Stellungnahme ist eine allgemein gehaltene Stellungnahmen, dass die Antragsteller*in nicht einem binĂ€ren Geschlecht zugeordnet werden möchte und dass dieser Zustand voraussichtlich von Dauer ist. Dies entspricht sinngemĂ€ĂŸ den Kriterien, die auch von binĂ€ren trans Personen erfĂŒllt werden mĂŒssen. Auf die problematische, weil pathologisieren Diagnose „TranssexualitĂ€t (F 64.0)“ wurde verzichtet, weil diese seit Herbst 2020 nicht mehr enthalten sein muss und im ICD11 gestrichen wurde.

#genderklage

https://venib.at/antrag-eingebracht/

Personenstand Ă€ndern - Änderung Geschlechtseintrag im Personenstandsregister

Eine PersonenstandsĂ€nderung bedeutet die Änderung des Geschlechtseintrags im Zentralen Personenstandsregister.

Wir haben eine Antwort vom Innenministerium mit der „DurchfĂŒhrungsanleitung hinsichtlich des Eintrags des Geschlechts“ bekommen. Sie kann als Erfolg fĂŒr die Informationsfreiheit gewertet werden, ist inhaltlich aber ernĂŒchternd. Die Weisung rĂ€umt inter* Personen die Rechte ein, die ihnen vom VfGH zugesprochen wurden, diskriminiert trans und nicht-binĂ€re Personen aber explizit weiter.

2021_04_12_Ergnzung_der_Durchfhrungsanleitung_hinsichtlich_des_Eintrag_des_GeschlechtsHerunterladen

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15.6.2018 festgestellt, dass die in PrĂŒfung gezogene Bestimmung des § 2 Abs. 2 Z 3 PStG 2013 zwar den verfassungsgesetzlichen Vorgaben entspricht, aber im Sinne eines verfassungskonformen Vollzugs zu berĂŒcksichtigen ist, dass es Menschen gibt, die der herkömmlichen Zuordnung nach dem Geschlecht zu Mann oder Frau nicht entsprechen und die dennoch ein Recht auf BerĂŒcksichtigung ihres Geschlechts haben. Konkret geht es um nachweisbare Varianten der Geschlechtsentwicklungen, die sich durch eine atypische Entwicklung des chromosomalen, anatomischen oder hormonellen Geschlechts kennzeichnen und explizit nicht um TransidentitĂ€t (dh. jemand, der genetisch oder anatomisch bzw. hormonell eindeutig einem anderen Geschlecht zugewiesen ist, sich dadurch aber falsch oder unzureichend beschrieben fĂŒhlt).

aus der DurchfĂŒhrungsanleitung

Die Gesetzgeber*in (Regierung Kurz I und Innenminister Kickl) wollten hier also die HĂŒrden bewusst aufrechterhalten und forcieren, dass weiter geklagt werden muss.

#genderklage

https://venib.at/durchfuehrungsanleitung-fuer-personenstandsfragen/

Das Standesamt hat den negativen Bescheid zugestellt, d.h. wir haben jetzt 4 Wochen Zeit dagegen zu berufen (bis Ende Mai). Damit erreicht unser Einspruch zum Start des Pride-Months das Landesgericht.

20210429_BescheidHerunterladen

Inhaltlich ist der Bescheid wenig ĂŒberraschend. Das Ministerium verweist auf den Handlungsleitfaden, dass eine Streichung nur fĂŒr inter Personen möglich ist und dem Bescheid nicht stattgegeben wird, weil kein entsprechendes „Fachgutachten mit dem Nachweis des Vorliegens einer Intergeschlechtlichkeit“ vorgelegt wurde, wird der Antrag abgewiesen.

Dass die Ansicht der Antragsteller*in zumindest erwÀhnt wurde, erhöht zumindest den Lesewert des Dokuments.

[Die Antragsteller*in] sieht generell – sinngemĂ€ĂŸ – derlei Ansinnen des Staates, ein intergeschlechtliches Geschlecht nur unter (biologischen) Auflagen einzutragen, als Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht betreffend Wahl der GeschlechtsidentitĂ€t der Menschen.

aus dem Bescheid

Auf die psychotherapeutische Stellungnahme als BegrĂŒndung wurde jedenfalls nicht weiter eingegangen.

#genderklage

https://venib.at/negativer-bescheid/

Wir haben die Beschwere offiziell eingebracht, die Genderklage ist somit amtlich! Dr. Helmut Graupner hat auf 14 Seiten ausfĂŒhrlichst erörtert, warum der Bescheid aufzuheben und dem Antrag stattzugeben ist. Einige AuszĂŒge:

Die Eintragung des Geschlechts im Personenstandsregister stellt lediglich eine Beurkundung dar und wirkt nur deklarativ (also bezeugend), nicht konstitutiv (also erzeugend). Die Eintragung kann somit richtig oder falsch sein, nicht aber das (rechtliche) Geschlecht bestimmen.

Die selbstbestimmte Wahl der GeschlechtsidentitÀt ist ein fundamentales Menschenrecht, und die eigene Geschlechtszuordnung gehört zum intimsten Bereich der Persönlichkeit eines Menschen, der prinzipiell staatlichem Zugriff entzogen ist.

Bei der Bestimmung des (rechtlichen) Geschlechts kommt der GeschlechtsidentitĂ€t (dem psychischen Geschlecht) mehr Bedeutung zu als dem biologischen (physischen) Geschlecht einer Person. Der Gesellschaft kann ein gewisses Maß an Unannehmlichkeiten zugemutet werden, um Einzelnen ein Leben in WĂŒrde und Wert im Einklang mit ihrer GeschlechtsidentitĂ€t zu ermöglichen, die sie sich unter großen persönlichen MĂŒhen erworben haben.

Die belangte Behörde hat den Antrag nun als unzulĂ€ssig abgewiesen, weil die beschwerdefĂŒhrende Person nicht körperlich (physisch), sondern nur psychisch weder mĂ€nnlich noch weiblich ist. Eine solche Gesetzesbestimmung gibt es in der österreichischen Rechtsordnung aber nicht. An keiner Stelle bestimmt das Gesetz, wie viele und welche Geschlechter es gibt. Noch bestimmt es, dass die Eintragung eines weder mĂ€nnlichen noch weiblichen Geschlechts nur bei einer bestimmten körperlichen Verfasstheit einer Person zulĂ€ssig wĂ€re.

Wir sind gespannt, wann und was seitens der Gerichte zurĂŒckkommt. Jetzt muss die Stadt Wien die Beschwerde innerhalb von 2 Monaten dem Verwaltungs­gericht Wien vorlegen, das hat dann 6 Monate Zeit zu entscheiden.

#genderklage

https://venib.at/beschwerde-beim-verwaltungsgericht/

Der Antrag nach § 41 Personenstandsgesetz wurde vom Standesamt (MA 63) abgewiesen. Die Beschwerde liegt nun beim Verwaltungsgericht Wien.

In der Vergangenheit wurde von Alex JĂŒrgen (VIMÖ) fĂŒr Inter Personen die Möglichkeit weiterer GeschlechtseintrĂ€ge erklagt. Kurz I und Innenminister Kickl mussten handeln, ihre Weisungen sind aber weiterhin diskriminierend. FĂŒr Menschen, die weder Frau noch Mann sind oder eine Einordnung grundsĂ€tzlich ablehnen, aber keine Variationen der Geschlechtsmerkmale aufweisen, besteht zurzeit keine Möglichkeit ihre GeschlechtsidentitĂ€t in offiziellen Dokumenten widerzuspiegeln.

„HĂ€tte ich heute geheiratet, hĂ€tte ich morgen schon einen Pass mit neuem Namen. Als nicht-binĂ€re Person muss ich leider vors Höchstgericht ziehen, um meinen Personenstand Ă€ndern zu lassen. Das Personenstandsregister soll den Personenstand aber nur dokumentieren, nicht Personen vorschreiben, was sie zu sein haben.“

KlÀger*in der Genderklage

Die Klage ist eine Initiative der KlÀger*in in Zusammenarbeit mit Venib und Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner (RKL). Von den mehr als 50 Organisationen, die sich in offenem Brief anlÀsslich des internationalen Tags gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie an die zustÀndigen Regierungsspitzen wandet, stehen auch einige hinter der Genderklage.

#genderklage

https://venib.at/klage-auf-anerkennung-nicht-binaerer-geschlechtsidentitaeten-eingebracht/

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister fĂŒr Inneres, wird aufgefordert, unter Einbeziehung von intergeschlechtlichen und transidenten Selbstvertretungsorganisationen umgehend eine neue Vollzugsanleitung fĂŒr den Zugang zu alternativen GeschlechtseintrĂ€gen auf Basis der Grundprinzipien von Selbstbestimmung, Entpathologisierung und der Anerkennung der individuellen GeschlechtsidentitĂ€t zu erarbeiten und zu veröffentlichen“

aus dem Entschließungsantrag

So steht es im Entschließungsantrag von Mario Lindner (SPÖ), der in der gestrigen Sitzung vertagt wurde, was sich fĂŒr viele Betroffene wie eine Ablehnung anfĂŒhlt. Die diskriminierenden Regelungen bleiben damit erstmal in Kraft, , aber wir haben den Rechtsweg ohnehin am 28.05 gestartet.

„WĂ€re der Antrag gestern durchgegangen, wĂ€re das fĂŒr uns wirklich ein Happy Pride Month geworden. Aktuell haben wir nur bunte Zebrastreifen als Zeichen der Anerkennung. Wir mĂŒssen wohl weiter Spenden fĂŒr die Klage sammeln.“

KlÀger*in der Genderklage

Diesen Sonntag (13.6.) findet der 43. Bundeskongress der GrĂŒnen BuKo in Linz statt und Genderklage Sympathisant*innen haben angekĂŒndigt in dieser Sache einen Resolutionsantrag einzubringen. Politisch wird die Genderklage aktuell von der KPÖ und Piratenpartei unterstĂŒtzt. Anfragen an GrĂŒne, SPÖ, Neos, Links, Bier und Wandel haben wir geschickt. Wir sind gespannt.

Entschließungsanstrag: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_01514/index.shtml
43. Bundeskongress der GrĂŒnen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210601_OTS0091/

#genderklage

https://venib.at/abstimmung-zum-entschliessungsantrag-freier-zugang-zu-alternativen-geschlechtseintraegen-1513-ae-vertagt/

freier Zugang zu alternativen GeschlechtseintrĂ€gen | Parlament Österreich

1514/A(E)

Erstmals wurde in #Österreich der Geschlechtseintrag "nicht-binĂ€r" gerichtlich anerkannt. Ein wichtiger Etappensieg fĂŒr #venib und die #genderklage

#lgbtqia #ltbt #nonbinary #nichtbinÀr

So, und fĂŒr die Leute, die #fm4 hören, gibt's in ein paar Minuten das Interview zur #genderklage mit Djana und mir vom Verein Nicht BinĂ€r. #nonbinary #pride
https://fm4.orf.at/player/live
ORF-Radio

Das digitale Radioangebot des ORF. Alle öffentlich rechtlichen Radiosender Österreichs auf einer Plattform. Live und 7 Tage lang im Stream on Demand.