Wir haben die Beschwere offiziell eingebracht, die Genderklage ist somit amtlich! Dr. Helmut Graupner hat auf 14 Seiten ausfĂŒhrlichst erörtert, warum der Bescheid aufzuheben und dem Antrag stattzugeben ist. Einige AuszĂŒge:
Die Eintragung des Geschlechts im Personenstandsregister stellt lediglich eine Beurkundung dar und wirkt nur deklarativ (also bezeugend), nicht konstitutiv (also erzeugend). Die Eintragung kann somit richtig oder falsch sein, nicht aber das (rechtliche) Geschlecht bestimmen.
Die selbstbestimmte Wahl der GeschlechtsidentitÀt ist ein fundamentales Menschenrecht, und die eigene Geschlechtszuordnung gehört zum intimsten Bereich der Persönlichkeit eines Menschen, der prinzipiell staatlichem Zugriff entzogen ist.
Bei der Bestimmung des (rechtlichen) Geschlechts kommt der GeschlechtsidentitĂ€t (dem psychischen Geschlecht) mehr Bedeutung zu als dem biologischen (physischen) Geschlecht einer Person. Der Gesellschaft kann ein gewisses MaĂ an Unannehmlichkeiten zugemutet werden, um Einzelnen ein Leben in WĂŒrde und Wert im Einklang mit ihrer GeschlechtsidentitĂ€t zu ermöglichen, die sie sich unter groĂen persönlichen MĂŒhen erworben haben.
Die belangte Behörde hat den Antrag nun als unzulĂ€ssig abgewiesen, weil die beschwerdefĂŒhrende Person nicht körperlich (physisch), sondern nur psychisch weder mĂ€nnlich noch weiblich ist. Eine solche Gesetzesbestimmung gibt es in der österreichischen Rechtsordnung aber nicht. An keiner Stelle bestimmt das Gesetz, wie viele und welche Geschlechter es gibt. Noch bestimmt es, dass die Eintragung eines weder mĂ€nnlichen noch weiblichen Geschlechts nur bei einer bestimmten körperlichen Verfasstheit einer Person zulĂ€ssig wĂ€re.
Wir sind gespannt, wann und was seitens der Gerichte zurĂŒckkommt. Jetzt muss die Stadt Wien die Beschwerde innerhalb von 2 Monaten dem VerwaltungsÂgericht Wien vorlegen, das hat dann 6 Monate Zeit zu entscheiden.
#genderklage
https://venib.at/beschwerde-beim-verwaltungsgericht/