Die #Bayerische #Verfassung regelt in Artikel 123 Absatz 3 die #Erbschaftssteuer explizit. Dort heißt es, dass sie auch dem Zweck dient, die #Ansammlung von #Riesenvermögen in den #Händen #Einzelner zu #verhindern, und nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu staffeln ist.
Und #Grundgesetz Artikel 14,2 & 3🤷♂️
