Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen
kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 93 Mitzeichnende.  Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden. 
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Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen findet sich unter dem Hashtag ePetition_neu_184363
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