Das Ende von #d'Hondt? Der hessische Staatsgerichtshof hat laut @[email protected] soeben den Wechsel von Hare/Niemeyer zu d'Hondt im Kommunalwahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Die mündliche Urteilsverkündung läut noch. Der NRW-Verfassungsgerichtshof hatte im letzten Jahr ähnlich entschieden.



