https://www.saechsische.de/dresden/politik/welche-waehlervereinigungen-in-dresden-zur-kommunalwahl-zugelassen-werden-5985575-plus.html
In zwei Verhandlungstagen hat die Bundesanwaltschaft (BAW), vertreten durch den Staatsanwalt Lorenz Mödl und die Oberstaatsanwältin Alexandra Geilhorn, ihren Schlussvortrag vorgetragen. Wie erwartet bleibt die BAW in großen Teilen bei der Darstellung aus der Anklageschrift. Die Strafzumessung für die angeklagten insgesamt neun Straftatkomplexe fiel entsprechend hoch aus: Sie fordert lange Haftstrafen. Allen vier Angeklagten legte
93. Verhandlungstag im Verfahren gegen #LinaE und weitere vor dem OLG Dresden: Oberstaatsanwältin Geilhorn fordert folgende Strafen:
- Lina E.: 8 Jahre,
- Lennart A.: 3 Jahre 3 Monate,
- Jannis R.: 2 Jahre 9 Monate,
- Jonathan M.: 3 Jahre 9 Monate
Zum Vergleich:
André Eminger, Unterstützer des rechtsterroristischen #NSU, der 10 Menschen ermordete, 3 Sprengstoffanschläge mit Dutzenden Verletzten beging, bekam: 2,5 Jahre.