Gericht wirft Berliner Polizei Rechtsbruch vor– Filmen von Polizeieinsatz zulässig!
Das Berliner Verwaltungsgericht (VG) hat das polizeiliche Handeln nach einer Kundgebung im Jahr 2023 für rechtswidrig erklärt. Nach einer Kundgebung im Vorfeld der Urteilsverkündung im "Antifa-Ost-Verfahren-1" (Free Lina) in Kreuzberg, kam es zu einem Polizeieinsatz. Diesen filmte jemand, worauf ein Polizist der Person das filmen verbot, die Festnahme androhte und das Handy nach unten drückte.
Am 23.09.2025 urteilte die 1. Kammer des VG, dass das polizeiliche Handeln rechtswidrig gewesen sei.
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