
Keine Schadensersatzpflicht bei unbegründeter Missbrauchsbefürchtung und bloßer Belästigung nach Scraping-Ereignis.. | 16.04.2025 | dsgvo-portal.de
Ein immaterieller Schaden nach Art. 82 DSGVO erfordert eine nachweisbare Beeinträchtigung; bloße Belästigungen oder Befürchtungen genügen nicht.