Seit Jahrhunderten leben die Jenischen in Deutschland. Ihre Existenz und ihre Lebnsweise sind jedoch nur wenig bekannt, und trotz Verfolgung und Diskriminierung fehlt ihnen bis heute die offizielle Anerkennung. Das wollen sie Ă€ndern. 2025 wurde ein Gutachten vorgestellt, dass eine Gleichbehandlung mit den anderen nationalen Minderheiten befĂŒrwortet. Die Fraktion der Linken schloss sich dem Votum an, die Bundesregierung lehnte es ab.
In Deutschland gibt es vier anerkannte nationale Minderheiten: Die DÀnen in Schleswig-Holstein, die Friesen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die Sorben in Brandenburg und Sachsen und die Sinti und Roma, die in fast ganz Deutschland leben. Durch ihre eigene Sprache, Kultur und Geschichte unterscheiden sich die Minderheiten vom deutschen Mehrheitsvolk. Plattdeutsch (Niederdeutsch) ist als Regionalsprache anerkannt, aber nicht Teil einer nationalen Minderheit. Es ist eine eigenstÀndige westgermanische Sprache, die in Norddeutschland von etwa 2,5 Millionen Menschen gesprochen wird. Plattdeutshe ist eng mit dem NiederlÀndischen verwandt.
Die Minderheiten sind seit Jahrhunderten in Deutschland beheimatet, wollen aber ihre IdentitĂ€t bewahren. Dazu schlieĂen sie sich zusammen und organisieren Feste, kulturelle Angebote und andere Veranstaltungen. Diese AktivitĂ€ten werden von der Bundesregierung und einigen Landesregierungen gefördert. Die jeweiligen Sprachen werden gepflegt und an einigen Schulen unterrichtet. Auf DĂ€nisch und Sorbisch erscheinen Tageszeitungen, Hörfunk wird in Sorbisch gesendet. Die Minderheiten sind fast ausnahmslos deutsche Staatsangehörige und beherrschen die deutsche Sprache.
Deutschland ist Mitglied im RahmenĂŒbereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten und Unterzeichner der EuropĂ€ischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Damit ist Deutschland zum Schutz und zur Förderung der nationalen Minderheiten verpflichtet, z.B. durch Gesetze und Verwaltungshandeln. Als Interessenvertetung gegenĂŒber der deutschen Regierung amtiert ein Minderheitenrat, in dem die jeweiligen VerbĂ€nde der Minderheiten vertreten sind. Auf Seiten der Bundesregierung gibt es eine/n Beauftragte/n fĂŒr Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.
Den Jenischen â der am wenigsten bekannten Minderheit â wurde bislang die offizielle Anerkennung als Minderheit verweigert. Nur die Schweiz hat diesen Schritt vollzogen. Anders als DĂ€nen, Friesen und Sorben leben die Jenischen in verschiedenen Gebieten Deutschlands, auĂerdem in der Schweiz, in Frankreich und in Ăsterreich. Jahrhundertelang zogen sie als Gemeinschaft in Wohnwagen durch StĂ€dte und Dörfer. Ihren Lebensunterhalt verdienten sie sich z.B. durch den Handel mit Kurzwaren, durch handwerkliche Leistungen wie Scherenschleifen oder durch Lumpensammeln. Schulbesuch und Ausbildung gab es nicht. Das war weder den Jenischen wichtig noch der Gesellschaft.
Die Jenischen sind kein eigenstĂ€ndiger Volksstamm, sondern entstanden im 16. Jahrhundert aus Bevölkerungsschichten, die durch Armut, Krieg, Seuchen und vergleichbare Ursachen ausgegrenzt worden waren. Sie sind ĂŒberwiegend katholisch. Ihre Sprache ist eine Mischung aus Deutsch, Jiddisch und Romanes (Sprache der Sinti und Roma). Sie legen jedoch Wert darauf, kein Teil der Sinti und Roma zu sein.
Von den Nationalsozialisten wurden die Jenischen verfolgt, sterilisiert und ermordet, genau so wie die Sinti und Roma. Auch nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurden sie vielfach noch diskriminiert. Die Vorurteile, dass die Jenischen kriminell, asozial und arbeitsscheu seien, wurden ĂŒber Jahrhunderte weitergegeben.
Die weitaus meisten Jenischen leben heute in Wohnungen oder HĂ€usern. Ihre Anzahl in Deutschland liegt bei 200.000. Nunmehr wollen sie als nationale Minderheit anerkannt werden. DarĂŒber muss der Bundestag entscheiden. Wann dies geschehen wird, ist offen. Betreiber dieses Ziels ist der âZentralrat der Jenischenâ, der seit 2019 als eingetragener Dachverband besteht.
Neben den offiziell anerkannten nationalen Minderheiten, den sogenanten autochthonen Gruppierungen, die hier seit Jahrhunderten heimisch sind, leben in Deutschland gröĂere Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund. Zu den zahlenmĂ€Ăig stĂ€rksten gehören TĂŒrken, Polen, Italiener und RumĂ€nen mit jeweils rund einer Million Mitgliedern, Geringere Zahlen weisen Syrer, Afghanen, Iraner, Portugiesen, Marokkaner und Libanesen auf. Bei genauer Analyse ist zu beachten, dass vielfach ein Migrationshintergrund besteht, die Personen jedoch inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben oder in Deutschland geboren sind.
Die Friesen sind mit etwa 10.000 Personen zahlenmĂ€Ăig die kleinste nationale Minderheit. Sie wohnen im West- und Nordwesten Schleswig-Holsteins, im Nordwesten von Niedersachsen und im Landkreis Cloppenburg. Demzufolge unterscheidet man Ost-, Nord- und Saterfriesen, was sich auch in ihrer Sprache â einer westgermanischen Variante â widerspiegelt. Zwischen dem 13. und dem 16. Jahrhundert war das Altfriesische offizielle Schriftsprache. Mit dem Aufkommen der Hanse verschwand diese Bedeutung.
Selbstverwaltungsorgane sind der Friesenrat und der Nordfriesische Verein. Deren Aufgabe ist die Kontaktpflege sowie die Wahrung der kulturellen IdentitĂ€t und der friesischen Sprache, aber auch von Natur und Landschaft. Vereinzelt gibt es KindergĂ€rten und Schulen, zumeist mit freiwilligem Unterricht. Zur Förderung von Kunst und Kultur besteht eine âStiftung fĂŒr die Friesischer Volksgruppe im Lande Schleswig-Holsteinâ, fĂŒr die wissenschaftlichen Begleitung wurde das Nordfriisk Instituut gegrĂŒndet.
Politisch wird die Gemeinschaft der Friesen derzeit durch den SĂŒdschleswigschen WĂ€hlerverband vertreten. Ein Antrag der Partei âDie Friesenâ, sie ebenso wie den Schleswigschen Verband von der Pflicht zu befreien, bei Wahlen mindestens 5% der Stimmen zu erreichen, wurde sowohl vom NiedersĂ€chsischen Staatsgerichtshof wie vom EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte abgelehnt. Zur BegrĂŒndung hieĂ es, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine solche Regelung gebe, sondern dass dies im Ermessen des Gesetzgebers liege. Die geringe Zahl der Friesen â zudem verteilt auf zwei BundeslĂ€nder â wĂ€re allerdings ohnehin nicht in der Lage, die fĂŒr einen einzelnen Landtagssitz erforderliche Zahl an WĂ€hlerstimmen zu erbringen.
Die 50.000 Angehörigen der DĂ€nischen Minderheit leben im nördlichen Teil des Bundeslandes Schleswig-Holstein, vor allem an der Grenze zu DĂ€nemark. In einigen Orten zĂ€hlt jeder fĂŒnfte Einwohner dazu. Seit der Wikingerzeit wurde SĂŒdjĂŒtland von DĂ€nen besiedelt. 811 einigten sich Karl der GroĂe und der dĂ€nische König auf eine Grenzziehung. Der deutsch-dĂ€nische Krieg fĂŒhrte 1864 zu einer Teilung Schleswigs. Nach dem Ersten Weltkrieg fĂŒhrte eine Volksabstimmung zu einer neuen Grenze. Obwohl es nach 1945 Bestrebungen nach einer Vereinigung mit DĂ€nemark gab, erfolgte keine GrenzĂ€nderung.
Die Rechte der in Deutschland lebenden DĂ€nen sind geschĂŒtzt durch die Bonn-Kopenhagener ErklĂ€rung von 1955. Diese gilt auch fĂŒr die deutsche Minderheit in DĂ€nemark. In AusnahmefĂ€llen ist eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich. Vereinbart sind u.a. dĂ€nischsprachige KindergĂ€rten und Schulen. ZustĂ€ndig ist der DĂ€nische Schulverein, dem auch die Erwachsenenbildung obliegt. Der SĂŒdschleswigsche Verein veranstaltet VortrĂ€ge, AusflĂŒge und Konzerte, um die Kenntnis der dĂ€nischen Sprache und Kultur zu fördern. Ein dĂ€nischer Gesundheitsdienst betreibt Sozialstatitionen, Alteneinrichtungen und Heime fĂŒr Kinder und Jugendliche. Der dĂ€nische Jugendverband SĂŒdschleswig bietet Kinder- und Jugendfreizeit an. Seit Jahren erscheint auf DĂ€nisch die Tageszeitung âFlensborg Avisâ.
Eine Besonderheit ist die Förderung der aktiven politischen Mitwirkung. Darum bemĂŒht sich der SĂŒdschleswigsche WĂ€hlerband (SSW), fĂŒr den bei Landtagswahlen nicht die 5%-Klausel gilt. Dadurch ist der SSW regelmĂ€Ăig im Landtag vertreten, derzeit mit vier Sitzen. Von 2012 bis 2017 war der SSW sogar an der Landesregierung beteiligt. Bei der Bundestagswahl hat der SSW 2021 und 2025 jeweils ein Listenmandat erzielt.
Die Sorben sind eine anerkannte Minderheit, die seit ĂŒber 1.500 Jahren in der Lausitz lebt (Sachsen und Brandenburg). Im Zuge der Völkerwanderung besiedelten ab dem 7. Jahrhundert slawische StĂ€mme das Land zwischen Ostsee und Erzgebirge, das die Germanen weitgehend verlassen hatten. Im 10. Jahrhundert unterwarfen die ostfrĂ€nkischen Könige die Slawen. Aufgrund der Kolonialisationswelle deutscher Siedler im 12. und 13. Jahrhundert, die aus Flandern, den Niederlanden, Sachsen, Franken, ThĂŒringen und dem Rheinland kamen, verschwand nahezu alles Slawische mit Ausnahme der Sorben. Nur in der Lausitz blieb die slawische Sprache lebendig, und es entstanden zwei standardisierte Schriftsprachen, Ober- und Niedersorbisch. FĂŒr die Entwicklung der Nationalkultur war dies entscheidend.
Der Anteil der Sorben in der Ober- und Unterlausitz betrug im 14. und 16. Jahrhundert zwischen 30% und 50%. Vielfach wurden sie diskriminiert, z.B. durch Ausschluss von den ZĂŒnften. Der DreiĂigjĂ€hrige Krieg fĂŒhrte zu einem weiteren RĂŒckgang der sorbischen Bevölkerung und beendete die Verbindung zum polnischen Sprachgebiet. Dennoch gab es ein AufblĂŒhen des sorbischen Schrifttums und eine Festigung der sorbischen Sprache. 1650 erschienen die erste sorbische Grammatik, die erste sorbische Fibel und mehrere religiöse sorbische Druckschrften.
Die Reformation war unter den Sorben sehr erfolgreich. In der Niederlausitz wurden alle Sorben und in der Oberlausitz drei Viertel evangelisch. Im 17. und 18. Jahrhundert unterdrĂŒckten Sachsen und Brandenburg die sorbische Sprache. Beispielsweise wurden sorbische BĂŒcher und Manuskripte eingezogen und die deutsche Sprache im Schulunterricht und in den Gottesdiensten vorgeschrieben.
Heute wird die Zahl der sorbisch sprechenden Menschen auf 50.000 bis 60.000 geschĂ€tzt. Seit lĂ€ngerer Zeit nimmt sie ab, vor allem aufgrund von Assimilation. Im amtlichen sorbischen Siedlungsgebiet liegt der Anteil der Sorben bei 12%, an der Gesamtbevölkerung Sachsens sind es knapp 1%. Zentren der Sorben sind Bautzen und Cottbus. Die niedersorbische Sprache ist vom Aussterben bedroht. â Gelegentlich werden die Sorben auch als Wenden bezeichnet.
Zur Wahrung ihrer EigenstĂ€ndigkeit pflegen die Sorben Kultur, Brauchtum und Traditionen, oft mit religiösem Bezug. Es gibt mehrere KindertagesstĂ€tten und zweisprachige Schulen â bis zum Gymnasium. Sie haben eine offiziell anerkannte Flagge und Hymne. Auf obersorbisch erscheint eine Tageszeitung, auf niedersorbisch eine Wochenzeitung. Die sorbische Kunst ist vielseitig: Literatur, Musik, bildende und darstellende Kunst. 2014 hat die UNESCO die sorbischen BrĂ€uche in ihr Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen â eine wichtige Anerkennung.
Etliche Instititionen widmen sich der sorbischen IdentitĂ€t. Oberste Interessenvertretung ist die politisch unabhĂ€ngige Domowina â Bund Lausitzer Sorben â mit mehreren Regionalabteilungen. Sie vertritt die Sorben gegenĂŒber Politik, Staat und Ăffentlichkeit und unterhĂ€lt internationale Kontakte zu den slawischen Nachbarn. Weitere erwĂ€hnenswerte AktivitĂ€ten sind eine Stiftung fĂŒr das sorbische Volk, ein Nationalensemble, ein Volkstheater, ein Kulturarchiv, eine Zentralbibliothek, das wissenschaftliche Sorbische Institut und das Wendische Museum in Cottbus. Das Sorbische Museum in Bautzen hat neben den klassischen Aufgabe Sammeln, Bewahren und Erforschen zusĂ€tzlich die IdentitĂ€tsstĂ€rkung der sorbischen Ethnie und die Vermittlung gegenĂŒber der Mehrheitsbevölkerung ĂŒbernommen.
Sinti und Roma sind seit 1995 die vierte anerkannte Minderheit. Mit acht bis zwölf Mio. Menschen sind sie die weitaus gröĂte Minderheit Europas; zwischen 80.000 und 120.000 leben in Deutschland. Offizielle Erhebungen gibt es nicht. Sinti und Roma stammen aus dem nordwestlichen Indien, wanderten im 8. bis 10. Jahrhundert aus und kamen im 8. bis 10. Jahrhundert nach Europa. Seit mehr als 600 Jahren leben sie in Europa.
Gemeinsame Sprache von Sinti und Roma ist Romanes, das von einem Drittel bis zur HĂ€lfte gesprochen wird. Romanes ist in zahlreiche Dialekte differenziert. Eine eigene Religion kennen die Roma nicht, wir finden uner ihnen Moslems, Orthodoxe, Katholiken und Protestanten. Eines ihrer Merkmale ist ihre groĂe WertschĂ€tzung fĂŒr Familie und Freundschaft und ein entsprechend enger Zusammenhalt. Bekannt und anerkannt ist ihre musikalische Begabung, die sogar Einfluss auf klassische Musik genommen und eine eigene Jazz-Richtung geprĂ€gt hat.
Einen eigenen Staat oder eine Art Selbstverwaltung gab es nie. Sinti und Roma haben auch nie Kriege gefĂŒhrt. Lange Zeit wurden sie Zigeuner genannt, eine historisch belastete Fremdbezeichnung. Sie gilt als diskriminierend und rassistisch und ist Teil einer Stigmatisierung. Heute ist sie verpönt. Dies ist u.a. auf eine sensiblere Betrachtung zurĂŒckfĂŒhrbar, die sich etwa ab 1970 in Deutschland zeigte und gegen die Diskriminierung und fĂŒr die Anerkennung der Sinti und Roma einsetzte.
Um 1300 flohen die Sinti und Roma vor der osmanischen UnterdrĂŒckung und Versklavung aus Nordwestindien. Als die TĂŒrken Mitte des 14. Jahrhunderts in Europa eindrangen, flĂŒchteten sie in den Balkan. Dort wurden sie jedoch unterdrĂŒckt und flohen erneut, diesmal nach Mitteleuropa. Anfangs wurden sie dort geduldet und waren als Handwerker willkommen, doch spĂ€testens im 15. Jahrhundert wurden sie als AuĂenseiter diskriminiert.. Man verweigerte ihnen das Niederlassungsrecht und die AusĂŒbung von Handwerksberufen. 1499 erklĂ€rte der Reichtstag sie als vogelfrei. Das zwang sie zum Verstecken in WĂ€ldern, und sie wurden zum âfahrenden Volkâ.
Erst im 18. Jahrhundert nahm die Verfolgung ab. Die Regierung verfĂŒgte die Sesshaftmachung, verbot ihnen jedoch den Gebrauch ihrer Sprache und lieĂ Kinder zwangsweise von ihren Familien trennen. Das Deutsche Reich verschĂ€rfte wieder die Repression. Eine eigene Polizeidienststelle diente ausschlieĂlich der Ăberwachung der Sinti und Roma. Das âGesetz zur BekĂ€mpfung cer Zigeuner, Landfahrer und Arbeitsscheuenâ von 1926 erlaubte die Abschiebung Staatenloser, die Unterbringung in ArbeitshĂ€usern und die Einweisung der Kinder in Heime.
Höhepunkt der Ausgrenzung waren die Verfolgung und der Völkermord im Nationalsozialismus. Sinti und Roma verloren die deutsche Staatsangehörigkeit, unterlagen Berufsverboten und mussten Zwangsarbeit leisten. 1938 begann ihre aktive BekĂ€mpfung, sie wurden als âkriminell und asozialâ bezeichnet. 1940 begann die Deportation nach Polen, zunĂ€chst zur Zwangsarbeit und dann in Konzentrationslager.
Bis zu 500.000 Sinti und Roma wurden damals in Europa ermordet, in Deutschland etwa 70%. 2015 erklÀrte das Europaparlament den 2. August zum internationalen Tag des Gedenkens an den Genozid an Sinti und Roma. Das Datum erinnert daran, dass in der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau trotz erbitterter Gegenwehr 4.300 Sinti und Roma ermordet wurden.
BeschĂ€mend und kaum glaubhaft ist der deutsche Umgang mit den Sinti und Roma nach Kriegsende. So wurden sie nicht als NS-Opfer anerkannt, den Ăberlebenden wurden EntschĂ€digungen und Hilfen verweigert. Die RĂŒckgabe der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgte nur zögerlich. Der Bundesgerichtshof urteilte noch 1956, bis 1943 habe es sich bei den Deportationen keineswegs um eine rassische Verfolgung von Minderheiten gehandelt. 1963 wurde dieses Urteil aufgehoben und erst 1982 erklĂ€rte der deutsche Bundeskanzler die Ermordeung der Sinti und Roma offiziell als Völkermord aus rassistischen GrĂŒnden.
Derzeit verhandeln die Sinti und Roma mit der Bundesregierung ĂŒber einen Staatsvertrag, der ihre drei VerbĂ€nde als GesprĂ€chspartner anerkennt. Darin sollen auch zwei Fonds vorgesehen werden, aus denen Projekte âgegen den grassierenden Antiziganismusâ und fĂŒr kulturelle MaĂnahmen und Veranstaltungen bereitgestellt werden sollen, z.B. fĂŒr Sprachpflege und Geschichte. Sinti und Roma verweisen bei ihrem Anliegen auf eine entsprechende Verenbarung mit dem Zentralrat der Juden.
Viele Roma kamen erst in den 1960er Jahren aus Jugoslawien nach Deutschland, teils als Gastarbeiter, teils weil sie in ihrer damaligen Heimat diskriminiert wurden und unter Ă€rmlichen Bedingungen leben mussten, teils weil sie vor Kriegen flĂŒchteten. FĂŒr diese Roma ist die Lage in Deutschland schwierig geworden. Nachdem Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowine, Albanien, Montenegro und der Kosovo 2014 bzw. 2015 als sogenannte âsichere HerkunftslĂ€nderâ eingestuft wurden, ist die Abschiebung in diese Staaten deutlich erleichtert worden.
Da nutzt offenbar auch die Anerkennung der Sinti und Roma als nationale Minderheit nicht. Ungeachtet der Tatsache, dass viele Sinti und Roma in Deutschland aufgewachsen sind oder sogar hier geboren worden, werden sie in ein fremdes Land abgeschoben. Dort warten Ausgrenzung und Gewalt auf sie und sie haben kaum Zugang zu Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.
