#Coesfeld #Warnung

Im Zentrum von #Coesfeld muss heute ein #Blindgänger aus dem #ZweitenWeltkrieg #entschärft werden.

Der Blindgänger-#Verdachtsfall am bekannten #Pulverturm in Coesfeld hat sich #bestätigt. Laut #Stadt liegt dort eine #amerikanische #Fliegerbombe. Der #Kampfmittelbeseitigungsdienst will die #Bombe mit #Doppelzünder HEUTE #entschärfen. Nach aktuellem Stand kann die #Entschärfung frühestens um 13 Uhr beginnen.
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/coesfeld-bombenentschaerfung-aktuell-100.html

#Bombenfund

Bombenentschärfung in Coesfeld: Entschärfung soll gegen 13 Uhr starten

Im Zentrum von Coesfeld muss heute ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg entschärft werden.

WDR

Bombenentschärfung in #Ratingen: Rund #2300Anwohner betroffen

Der Verdacht auf eine Weltkriegsbombe in Ratingen hat sich #bestätigt. Die #Evakuierung soll laut Stadt bis 17 Uhr abgeschlossen sein.
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/entschaerfung-weltkriegsbombe-ratingen-evakuierung-100.html

#Bombenfund

Bombenentschärfung in Ratingen: Rund 2.300 Anwohner betroffen

Der Verdacht auf eine Weltkriegsbombe in Ratingen hat sich bestätigt. Die Evakuierung soll bis 17 Uhr abgeschlossen sein.

wdr.de

Der Alte bleibt mit aller Gewalt im Amt

#Uganda​s Prä­si­dent Yoweri #Museveni wird mit dem besten Ergebnis seit 30 Jahren im Amt #bestätigt. #Oppositionsführer #BobiWine ist #untergetaucht

Aus Kampala Simone #Schlindwein

Kampfhubschrauber kreisen über Ugandas Hauptstadt Kampala
https://www.taz.de/!6146372

Ugandas Präsident wiedergewählt: Der Alte bleibt mit aller Gewalt im Amt

Mit dem besten Ergebnis seit 30 Jahren wird Ugandas Präsident Yoweri Museveni im Amt bestätigt. Oppositionsführer Bobi Wine ist untergetaucht.

TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

Urteil gegen #LePen #bestätigt :
Conseil d'etat (Staatsrat; höchstes Verwaltungsgericht Frankreich) bestätigte gestern, dass Marine #LePen Amt als Abgeordnete Departement Pas-de-Calais zu Recht aberkannt wurde nach Urteil März 2025 (sofortiger Entzug passives Wahlrecht).
Januar 2026 beginnt Berufungsverhandflung gegen Urteil vom März 2025 - sollte Conseil d'Etat auch dieses Urteil bestätigen, könnte Marine Le Pen endgültig nicht zur #Präsidentschaftswahl 2027 antreten.

https://www.2mecs.de/wp/2024/07/lepenismus-die-rechtsextreme-politik-dynastie-le-pen/

Lepenismus - die rechtsextreme Politik-Dynastie Le Pen - 2mecs

Lepenismus Le Pen rechtsextrem

2mecs

SPD-Wahlkonferenz bestätigt OB-Kandidatur von Burmester

Report-K

Köln braucht Report-K. Jetzt braucht Report-K Euch, die Kölner:innen.
Werde K-bonnent:in und leiste Deinen Beitrag zur Existenzsicherung von report-K und Medienvielfalt in Köln.

Du bist bereits K-bonnent:in? 

 

Passwort vergessen

Hast Du noch kein K-bo? Schließe ein K-bo für nur 4,85 /Monat ab.

Deine Vorteile:

• Zugriff auf über 115.000 Artikel

• Du unterstützt unabhängigen Journalismus in Köln!

• Nur 4,85 Euro im Monat

Jetzt registrieren

Zur Quelle wechseln

#bestatigt #burmester #kandidatur #wahlkonferenz

SPD-Wahlkonferenz bestätigt OB-Kandidatur von Burmester - Report-K

Report-K ist die Internetzeitung von Köln und berichtet aus Köln, NRW, Deutschland und der Welt.

Report-K

Landgericht Essen bestätigt Missbrauch – Bistum muss Schaden bezahlen

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Missbrauch in der katholischen Kirche

Landgericht Essen bestätigt Missbrauch – Bistum muss Schaden bezahlen

Das Landgericht Essen bestätigte den Missbrauch an Kläger Wilfried Fesselmann. Es verpflichtete das Bistum, für den daraus entstandenen Schaden zu bezahlen. Die Forderung nach mehr Schmerzensgeld wies das Gericht zurück.

von Marcus Bensmann
, Cem Bozdoğan

25. April 2025

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Essen, Roland Wissel (2. v. l.), erkennt den sexuellen Missbrauch an Wilfried Fesselmann an und verurteilt das Bistum Essen zur Zahlung von Schadensersatz. (© Bild: Philipp Schulte/CORRECTIV)

Ein richtungsweisendes Urteil im Landgericht Essen klärt einen Fall klerikalen Missbrauchs. Das Gericht bestätigte den Tathergang, den der Kläger Wilfried Fesselmann geschildert hatte. Im Sommer 1979 zwang der damalige Kaplan Peter H. Fesselmann zum Oralverkehr. H. bestritt dies vor Gericht, doch das Gericht glaubte dem Kläger.

Auf dieser Grundlage hat Fesselmann Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Bistum Essen haftet dafür, nicht der Täter. Das Gericht verzichtete auf einen Gutachter.

Das Urteil verpflichtet das Bistum, „dem Kläger den materiellen Schaden zu ersetzen, der ihm durch den sexuellen Missbrauch entstanden ist und noch entstehen wird.“

Seit 2010 beschäftigt der klerikale Missbrauch die Kirchen und die Öffentlichkeit. Lange organisierten die Bistümer intern Zahlungen an die Opfer. Seit 2022 klagen jedoch immer mehr Opfer vor Zivilgerichten gegen die Bistümer.

„Strategischer Gewinn“ für den Kläger Fesselmann

Der mögliche Lohnausfall wegen Suchterkrankung und Arbeitslosigkeit war nicht Gegenstand des Verfahrens, könnte aber jetzt geltend gemacht werden. Im Verfahren ging es um das Schmerzensgeld für die Tat. Das Gericht entschied, dass Fesselmann ein Schmerzensgeld zusteht. Da das Bistum Fesselmann bereits 45.000 Euro gezahlt hatte, wies das Gericht seine Forderung nach 300.000 Euro zurück. Fesselmann muss 90 Prozent der Verfahrenskosten tragen.

Das Gericht bestätigte den Missbrauch und die Haftung des Bistums, wies die Klage wegen der Höhe des Schmerzensgeldes ab. „Dieses Verfahren ist ein strategischer Gewinn“, sagte der Klägeranwalt Andreas Schulz. „Jetzt haben wir eine richterliche Grundlage, um den Vermögensschaden einzufordern, der durch den Missbrauch entstanden ist.“ Schulz kritisierte jedoch die geringe Bewertung des Schmerzensgeldes durch das deutsche Rechtssystem. Er wird prüfen, ob er gegen das Urteil Berufung einlegt.

Der Richter führte das Verfahren zügig und entschied innerhalb eines Monats nach dem ersten Verhandlungstag. Im Fall von Andreas Perr, der das Erzbistum München und Freising sowie die Erben des verstorbenen Papstes auf Schmerzensgeld verklagt, dauert das Verfahren bereits über ein Jahr. Perr wurde ebenfalls von Priester H. missbraucht, fast 20 Jahre nach dessen Tat in Essen. Die Bischöfe, einschließlich Kardinal Joseph Ratzinger, versetzten H. zwischen den 1970er Jahren und 2010 von Gemeinde zu Gemeinde, obwohl sie von dessen Gefährlichkeit wussten. Perr geriet nach dem Missbrauch in Alkohol- und Drogensucht. Am Mittwoch verurteilte ein Gericht in Traunstein Perr zu drei Jahren Haft – wegen Rezepterschleichung für das Opiat Fentanyl.

Zur Quelle wechseln
Author: Cem Bozdoğan

#bestatigt #bezahlen #bistum #essen #landgericht #missbrauch #schaden

Landgericht Essen bestätigt Missbrauch – Bistum muss Schaden bezahlen

Das Landgericht Essen bestätigte den Missbrauch an Kläger Wilfried Fesselmann. Es verpflichtete das Bistum, für den daraus entstandenen Schaden zu bezahlen. Die Forderung nach mehr Schmerzensgeld wies das Gericht zurück.

correctiv.org

Remigration von Deutschen: Gericht bestätigt Correctiv-Recherche?!

Die Enthüllungen von Correctiv über die geplanten Vertreibungen auch deutscher Staatsbürger, welche unter anderem bei dem Geheimtreffen in Potsdam besprochen wurden, sorgten Anfang 2024 für einen der größten gesellschaftlichen Aufschreie seit der Wiedervereinigung. Was damals ans Licht kam, führte zu Massendemonstrationen in Deutschland und hinterließ eine schwerwiegende Krise für die Rechtsextremen. Es war ein Absturz in den Umfragen, von welchen sie sich bis heute nicht erholt haben. Ein neuer Beschluss des Landgerichts Hamburg befasst sich mit der journalistischen Arbeit von Correctiv und zeigt, wie weitreichend die Pläne wirklich sind.

Der Absturz der AfD 2024, den niemand mitbekommen hat

Was war das Geheimtreffen in Potsdam?

Im Januar 2024 deckte Correctiv auf, dass bei einem geheimen Treffen in Potsdam hochrangige AfD-Politiker, Rechtsextremisten wie Martin Sellner und sogar Mitglieder der Union unter anderem über radikale Pläne zur sogenannten „Remigration“ sprachen. Dabei handelt es sich um einen beschönigenden Begriff, der Vertreibungen und Abschiebungen von Menschen aus Deutschland beschreibt – und das auch von deutschen Staatsbürgern, die nach Ansicht der Rechtsextremen „nicht hinreichend assimiliert“ seien.

Die Berichterstattung löste Massendemonstrationen aus, die AfD stürzte in den Umfragen ab, und die internationale Kritik war vernichtend. Selbst Marine Le Pen, die rechtsextreme Politikerin aus Frankreich, distanzierte sich öffentlich von der AfD. In Deutschland gab es über 1200 Demonstrationen mit mehr als 4 Millionen Menschen auf den Straßen. Eine der größten Protestbewegungen in der deutschen Geschichte.

Über 4 Millionen auf den Straßen: Die große Demo-Übersicht!

Beschluss des Landgerichts Hamburg:

In einem Prozess vor dem Landgericht Hamburg wiederholte nun das Gericht eine sehr wichtige Passage, in der bestätigt wird, dass Correctiv in dieser zentralen Aussage recht hatte. Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der die grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg gegen den AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau vertritt, stellte im Verfahren nämlich eine entscheidende Frage: Wurde die zentrale Behauptung von Correctiv, dass auch deutsche Staatsbürger Ziel der Vertreibungspläne waren, jemals widerlegt? Die Antwort: Nein.

Selbst Ulrich Vosgerau, der AfD-nahe Anwalt, der Correctiv und andere Medien (wie Volksverpetzer, erfolglos) juristisch angreift, musste vor Gericht zugeben, dass diese Behauptung nie angefochten wurde. Eine ganz wichtige Unterscheidung, denn in der Kommunikation von AfD & Co. wird gerne behauptet, Correctiv sei widerlegt worden. Aber der Beschluss ging jetzt noch einen Schritt weiter.

AfD-Anwalt gibt versehentlich zu: Correctiv-Bericht wurde nie widerlegt

Was ist „Remigration“ wirklich?

Zunächst aber zur klargestellten Definition. Das Konzept der „Remigration“, das maßgeblich von Martin Sellner geprägt wurde, wird oft als „freiwillige Rückkehr“ dargestellt. Doch hinter diesem Euphemismus verbirgt sich ein detaillierter Plan zur massiven Ausgrenzung. Sellner beschreibt in seinem Buch eine Reihe von Maßnahmen, sogar buchstäblich von “Ghettogesetzen“, die darauf abzielen sollen, Menschen mit Migrationshintergrund – und teilweise auch deutsche Staatsbürger – systematisch aus Deutschland zu vertreiben.

Zu diesen Maßnahmen könnten unter anderem gehören:

  • Aufhebung von Diskriminierungsverboten: Vermieter und Arbeitgeber sollen künftig offen Menschen mit Migrationshintergrund ausschließen können.
  • Drastischer Assimilationsdruck: Deutsche mit Migrationshintergrund sollen durch gesellschaftliche und gesetzliche Maßnahmen dazu gedrängt werden, das Land zu verlassen.
  • Änderung der Staatsbürgerschaftsgesetze: Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft könnten durch neue Gesetze ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.
Aus Sellners Buch

Was der Beschluss bedeutet

Das Landgericht Hamburg wiederholte jetzt in seinem Beschluss, der Volksverpetzer vorliegt, dass diese Pläne tatsächlich besprochen wurden und Menschen mit deutschem Pass explizit einschließen.

Auszug aus dem Beschluss, der Volksverpetzer vorliegt

Auch wenn der Begriff „Deportation“ möglicherweise juristisch nicht haltbar ist, und diese sich von “Vertreibungen“ unterscheiden, wiederholte das Gericht, dass die geplanten Maßnahmen unter anderem den Verlust der Staatsbürgerschaft, Zwangsmaßnahmen und systematischen gesellschaftlichen Druck umfassen. Der Begriff “Deportation” ist möglicherweise ungenau, aber Correctiv hat Recht.

Jun formuliert es so: “Das trägt zwar nicht die Bezeichnung „Deportation“, aber maßgeschneiderte Gesetze sollen dazu führen, dass Staatsbürger das Land verlassen. Also geht es doch um Staatsbürger.”

Vosgeraus Strategie, die Glaubwürdigkeit von Correctiv anzugreifen, ist somit gescheitert, obwohl er diesen Prozess in Hamburg wegen dieser Formulierung sogar gewonnen hat. Seine juristischen Klagen zielten offensichtlich darauf ab, die öffentliche Wahrnehmung zu beeinflussen und Correctiv als unseriös darzustellen. Doch wie Chan-jo Jun betont, war dies von Anfang an ein „juristisches Ablenkungsmanöver“, das den Kern der Vorwürfe nicht berührte.

Die politische Dimension: Rechtsextreme Pläne enthüllt

Dass auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund Ziel jener „Remigration“ sind, ist kein Zufall. Es ist Ausdruck einer rassistischen Ideologie, die in den Worten von Martin Sellner und anderen Vertretern der Neuen Rechten sichtbar wird. Die AfD macht sich diese Pläne zu eigen, wie die Annahme entsprechender Resolutionen in Bayern und anderen Bundesländern zeigt.

AfD-Parteitag hat eigene Verfassungsfeindlichkeit beschlossen

Auch das Bayerische Verwaltungsgericht München (BayVG) hat kürzlich in einem separaten Urteil gegen die AfD Bayern erklärt, dass sich einige AfD-Politiker dieses Konzept zu eigen machen.

Das Gericht hat auch klar definiert, dass „Remigration“ nach Sellner Abschiebungen von deutschen Staatsbürgern einschließt.

Die Enthüllungen und das Gerichtsurteil zeigen, wie weit diese Ideologie reicht und wie gefährlich sie für die Demokratie ist. Die AfD ist offenbar in Wahrheit bereit, Menschen basierend auf Herkunft, Hautfarbe und kulturellem Hintergrund zu diskriminieren. Verfassungsfeindlich also.

“Hamburg ist in diesem Zusammenhang ein besonderer Ort”, sagt Jun. “Die Stadt hat als Hafenstadt eine jahrhundertealte Tradition von Migration. Schon vor vielen Generationen sind Menschen aus aller Welt nach Hamburg gekommen. Diese Menschen prägen das Straßenbild der Stadt. Genau dieses Straßenbild war jedoch Gegenstand der Diskussion. Manche behaupteten, es sähe zu ‚ausländisch‘ aus, und ausländische Restaurants sollten aus dem Stadtbild verschwinden.“

Vor Gericht gelogen?

Jun erwähnt ebenfalls, dass Vosgerau heimlich zurückgerudert sei und zwei verschiedene eidesstattliche Versicherungen vorgelegt wurden.

“Nämlich eine stammte aus dem ersten Correctiv-Prozess, und da hatte er im Februar noch gesagt: ‘Insgesamt ist also festzuhalten, dass sowohl der Vortragende Sellner, wie auch die anderen Teilnehmenden des Treffens zu keinem Zeitpunkt eine Remigration von Menschen mit deutschem Pass gefordert oder geplant haben.’”

Und weiter:

“Aber die Frage ist natürlich: Was ist mit Remigration gemeint? Wir wissen heutzutage, dass Remigration nach dem Sellnerschen Konzept das ganze Programm, und zwar insbesondere die Vertreibungspläne von Menschen mit Staatsbürgerschaft, umfasst. So gesehen wäre das also falsch. Deswegen schreibt er auch in einer neueren eidesstattlichen Versicherung an der gleichen Stelle nicht mehr von Remigration, sondern: ‘Insgesamt ist also festzuhalten’, heißt es in der neueren eidesstattlichen Versicherung, ‘dass sowohl der Vortragende Sellner, wie auch die anderen Teilnehmenden zu keinem Zeitpunkt eine Ausbürgerung, Ausweisung oder Abschiebung von Menschen mit deutschem Pass gefordert haben.’”

Also jetzt sollte irgendetwas gefordert worden sein für deutsche Staatsbürger, aber nicht “Remigration” und nicht Dinge wie Ausbürgerung, Ausweisung oder Abschiebung. Von Sellner wissen wir aber, dass er zugegeben hat, was damit gemeint sei:

Mehr dazu:

Geheimtreffen-Teilnehmer gesteht, dass Correctiv Recht hatte

Für die Öffentlichkeit bleibt die Botschaft in unseren Augen klar: Die Pläne zur „Remigration“ betreffen nicht nur Ausländer, sondern auch deutsche Staatsbürger. Das wäre dann verfassungswidrig, rassistisch und gefährlich. Und die AfD scheint sich nicht wirklich davon zu distanzieren, im Gegenteil. Dort wird jene “Remigration” offiziell als Resolution beschlossen. Dort sind jene Vertreibungen “kein Geheimplan. Das ist ein Versprechen.”, wie AfD-Politiker René Springer nach den Correctiv-Enthüllungen twitterte.

Die AfD hat sich weiter radikalisiert, sie ist vermutlich intern vom Verfassungsschutz bereits gesamt als gesichert rechtsextrem hochgestuft worden. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl hält die Behörde jedoch die Veröffentlichung bisher zurück, wogegen Correctiv klagt. Es wäre eigentlich der letzte Schritt vor einem Verbotsverfahren.

Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe erstellt. Artikelbild: Markus Scholz/dpa

Zur Quelle wechseln

#bestatigt #correctiv #deutschen #gericht #recherche #remigration

Der Absturz der AfD 2024, den niemand mitbekommen hat

Wusstest du, dass die AfD vor einem Jahr in Umfragen noch bei zu 23 % stand? Ein Jahr später liegt sie weit darunter. Und irgendwie hat das niemand gemerkt.

Volksverpetzer

Report-K

Symbolbild Ampel

Köln | Die Interessengemeinschaft (IG) Lebenswerte Lux spricht von einem offiziellen Dokument des Verwaltungsgerichts Köln, dass ihr vorliege, in dem bestätigt werde, dass die Stadt Köln bis auf einen kleinen Abschnitt das Tempo auf der Luxemburger Straße auf Tempo 30 absenken werde. Mit einem Kurzkommentar von Andi Goral

Mehrere Anwohnende hatten vor dem Verwaltungsgericht mit Unterstützung durch die IG Lebenswerte Lux geklagt. Es handelte sich um sogenannte Lärmschutzklagen, die die Stadt Köln verpflichten sollte mehr zum Schutz der Anwohnenden zu leisten und unter anderem die Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs auf Tempo 30 zu begrenzen.

Die Stadtverwaltung habe dem Verwaltungsgericht Köln gegenüber nun erklärt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h dort zu begrenzen, wo Menschen wohnten. Dies betrifft die Bereiche:

• Militärringstraße bis Universitätsstraße bzw. Weißhausstraße

• Eifelwall und Barbarossaplatz

Innerhalb des Bereichs des Inneren Grüngürtel darf weiterhin Tempo 50 km/h gefahren werden, weil dort keine Menschen wohnten. Die IG Lebenswerte Lux bestätigt damit die Tempo 30 Regelung in Zukunft für die Luxemburger Straße.

Kurzkommentar: Was wird aus der Debatte um das MIV-Grundnetz?

Offen bleibt, was dies für die Debatte um das MIV-Grundnetz und dessen politische Idee bedeutet. War dieses MIV-Grundnetz doch auch dafür gedacht einen Aufschrei der Autofahrenden zu verhindern und zu beschwichtigen, dass sich mit der eingeleiteten Mobilitätswende auch weiterhin durch Köln emotional gefühlt zügig in bestimmten Bereichen mit dem motorisierten Gefährt fahren lasse, wo der Pkw-Vorrang habe. Dieser kleinste Nenner-Kompromiss für die Mobilitätswende innerhalb unterschiedlicher politischer Ausrichtungen ist jetzt Makulatur. Denn es reicht die Lärmschutzklage, das zeigt das Beispiel Luxemburger Straße, um politische Konzepte, wenngleich auch nur gefühlt, ins Wanken zu bringen. Und das, vor der in dieser Woche getroffenen Entscheidung im Bundestag, die Straßenverkehrsordnung zu ändern, die noch einmal dynamisierend auf die Debatte wirken wird.

Eines dürfte nicht gelingen: Hardcore-Automobilisten davon zu überzeugen, dass es eine Studie gibt, das sich bei entsprechender Ampelschaltung mit Tempo 30 genauso schnell vorankommen lässt, wie mit 50 km/h. Siehe Tempolimit-Debatte im Allgemeinen. Auch der wilde Aufschrei der Kölner Kommunalpolitik zur Tempo 30 Entscheidung die Luxemburger betreffend zeugt davon, dass die rahmengebende Politik nicht verstanden hat, dass sie mit den aktuell geltenden Regelungen und Gesetzen ihren eigenen politischen Gestaltungsspielraum eingeschränkt hat. Die Verwaltung musste so handeln.

Man darf gespannt sein, ob es nun unter Realbedingungen dazu kommt, dass Autofahrende nach einer gewissen Lernzeit begreifen, dass Tempo 30 sie genauso schnell auf der Luxemburger Straße vorankommen lässt, wie bisher mit Stopp and Go bei Tempo 50. Also ob der Lerneffekt eintritt: Kontinuierliches Fahren bei gleichbleibender Geschwindigkeit ist schneller, als wenn ich beschleunige, rase, scharf abbremse und dann minutenlang vor einer roten Ampel warte. Und dies ja nicht nur einmal, sondern alle paar hundert Meter wiederhole. Allerdings bedarf es dazu des Willens der Kölner Kommunalpolitik und Stadtverwaltung mit einer entsprechenden Ampelschaltung für fließenden MIV auf der Luxemburger Straße zu sorgen. Daran muss sich Kommunalpoltik und Verwaltug messen lassen. Ob das wirklich schon so angekommen ist, darf bezweifelt werden, vor dem Hintergrund, dass es auch weiterhin ein Ministück Tempo 50 geben könnte. Dabei soll nicht vergessen werden, den Verkehr für zu Fuß gehende und Radfahrende so zu ertüchtigen, dass deren Teilnahme maximal sicher gestaltet wird.

Mehr zum Thema

Irritation zu Tempo 30 auf der Luxemburger Straße zwischen Verwaltung und Politik

Zur Quelle wechseln

https://www.bachhausen.de/stadt-bestaetigt-verwaltungsgericht-koeln-tempo-30-auf-der-luxemburger-strasse/

#bestatigt #luxemburger #stadt #tempo #verwaltungsgericht

Stadt bestätigt Verwaltungsgericht Köln Tempo 30 auf der Luxemburger Straße - Report-K

Report-K ist die Internetzeitung von Köln und berichtet aus Köln, NRW, Deutschland und der Welt.

Report-K
Autopsie bestätigt Fuchsangriff auf Lamm in Villars-sur-Glâne, Ermittlungen abgeschlossen. Neue Hinweise auf Zusammenhang mit früheren Tierquälerei-Fällen. #Bern #Autopsie #bestätigt #Fuchsangriff #Lamm #Villars-sur-Glâne https://polizeireport.ch/news/135775/Blaulicht/Autopsie-besttigt-Fuchsangriff-auf-Lamm-in-Villars-sur-Glne?utm_source=dlvr.it&utm_medium=mastodon
Autopsie bestätigt Fuchsangriff auf Lamm in Villars-sur-Glâne

Autopsie bestätigt Fuchsangriff auf Lamm in Villars-sur-Glâne, Ermittlungen abgeschlossen. Neue Hinweise auf Zusammenhang mit früheren Tierquälerei-Fällen.

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Das Geld aus Russland an rechte Politiker in Europa soll über Polen geflossen sein. Das sagte Pavel Žáček von der liberal-konservativen Partei (ODS) und Vorsitzender des parlamentarischen Sicherheitsausschusses in Tschechien gegenüber CORRECTIV: „Das Geld an die Agenten innerhalb der EU-Politik – darunter auch aus der AfD – gelangte über Polen nach Tschechien. Es waren auf jeden Fall viele Hunderttausend Euro, bis hin zu einer Million.“

Letzte Woche setzte die tschechische Regierung das prorussische  Informationsportal Voice of Europe auf die Sanktionsliste. In diesem Zusammenhang berichtete der Spiegel und die tschechische Zeitung  Denik K unter Berufung auf Geheimdienstkreise, dass über Voice of Europe Geld aus Russland an rechte Politiker in Europa geflossen sein soll, darunter auch Politiker aus der AfD.

Tonbandaufnahmen sollen den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron belasten. Bystron steht hinter Maximilian Krah auf Platz zwei der AfD-Kandidatenliste für die Europawahl. Beide prorussischen Politiker hatten in der Vergangenheit Voice of Europe Interviews gegeben und sich mit dem Oligarchen aus der Ukraine und Putin-Unterstützer Wiktor Medwedtschuk getroffen, der hinter Voice of Europe stehen soll, wie Denik N berichtete.

Krah dementierte die Vorwürfe. Bystron musste sich am Donnerstag gegenüber dem Bundesvorstand der AfD erklären. Er habe zu keinem Zeitpunkt von einem „Mitarbeiter von VoE (oder irgendeinem Russen) Geldzahlungen oder Kryptowährungen“ bekommen, schreibt der AfD-Bundestagsabgeordnete.

Der Vorsitzende der parlamentarische Sicherheitsausschusses in Prag, Pavel Žáček, sagt, dass ihm nicht bekannt sei, ob „der Mittelsmann Tscheche war oder eine andere Nationalität hatte“, aber der tschechische Parlamentarier ist sich sicher „die Geheimdienste verfügen in einem so sensiblen Fall über sehr gute Quellen. Ohne eindeutige Beweise kommt keine Sanktion in Betracht.“

Die AfD-Spitze Alice Weidel und Tino Chrupalla würden wohl Bystron empfehlen, aus dem aktiven Europawahlkampf auszusteigen, nach der Wahl das Mandat nicht anzunehmen und sich vorläufig nicht mehr bei Bundestags-Debatten zu melden, meldete heute die Bild-Zeitung. Sie wollen am Montag persönlich mit ihm sprechen. „Solange das nicht aus der Welt ist, wäre es unklug von mir, mit ihm aufzutreten“, sagte auch Krah der Bild.

Zur Quelle wechseln
Author: Marcus Bensmann

https://www.bachhausen.de/tschechischer-parlamentarier-bestaetigt-bis-zu-einer-million-euro-russisches-geld-soll-ueber-polen-geflossen-sein/

#bestatigt #einer #million #parlamentarier #polen #russisches #tschechischer

Tschechischer Parlamentarier bestätigt: Bis zu einer Million Euro russisches Geld soll über Polen geflossen sein

Russlandaffäre in der AfD: Tschechischer Abgeordnete sagt gegenüber CORRECTIV, Geld soll über Polen geflossen sein.

correctiv.org