RE: https://social.bund.de/@lfdi_rlp/116696657397654323
Das 14-seitige Dokument ist sehr lesenswert und kann sehr gut auf kirchliche Stellen in Bayern übertragen werden!
Die genannten Kriterien könnten auch bei #Audits im #katholischen Datenschutz geprüft werden.
„In einem Konzept für das Social Media-Angebot sollte der Verantwortliche darlegen, welche fundierten Erwägungen die Entscheidung für das gewählte Social Media-Angebot begründen. Dabei muss erkennbar sein, warum ein Verzicht zu einer ernsthaften Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung führen würde. Ein Element der Prüfung ist, ob die zu erwartende Zahl der Nutzerinnen und Nutzer des Social Media-Angebots im Vergleich zu bestehenden Informationskanälen (z.B. Internetseite) so hoch sein wird, dass ein weiteres Informationsangebot über Social Media gerechtfertigt ist. Im Fall bereits bestehender Social Media-Angebote ist die Beibehaltung begründungsbedürftig.“
Für mehr #DigitaleUnabhängigkeit und mehr #datenschutz






