§ 7 Abs. 1 Nr. 2 #Beamtenstatusgesetz (das entgegen landläufiger Meinung für #Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die #Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die #Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 Landesbeamtengesetz § 12 #BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. Dafür wär aber »arglistige Täuschung« nötig. [2/2]
Häufiger wird vermutet, dass das mit der #Verfassungstreue von #Wahlbeamte⁠n (#Bürgermeister und Landräte) überall so läuft wie in NRW und Rheinland-Pfalz (wo jüngst AfDler nicht zugelassen worden sind). Insbesondere ist es aber in #Sachsen anders. Dort muss der Kandidat seine Verfassungstreue vorab selber bestätigen, und für die Zulassung gilt die Fiktion, dass das so stimmt. [1/5]
Liebe Antifaschisten in #Thüringen: Bitte prüft doch mal die rechtlichen Schritte, ob die Zulassung des Nazis für die Kandidatur zur #Landratswahl überhaupt rechtens ist. Ein #Landrat ist ein Wahlbeamter und auch #Wahlbeamte müssen die Verfassung achten. Anderenfalls fehlt die rechtliche Grundlage für den Status als Wahlbeamter.
Die Person und dessen Organisation sind dem #Verfassungsschutz nicht unbekannt. Lest die Verfassungsschutzberichte. Die Verfassungstreue ist äußerst fragwürdig.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/hildburghausen-rechtsextremist-stichwahl-landrat-thueringen-100.html
Thüringer Neonazi schafft es in Stichwahl um Landratsposten

Im Landkreis Hildburghausen wird ein bundesweit bekannter Rechtsextremist in die Stichwahl um den Landratsposten gehen. Seine Kandidatur sorgte schon im Vorfeld für Irritationen.

ZDFheute