Häufiger wird vermutet, dass das mit der #Verfassungstreue von #Wahlbeamten (#Bürgermeister und Landräte) überall so läuft wie in NRW und Rheinland-Pfalz (wo jüngst AfDler nicht zugelassen worden sind). Insbesondere ist es aber in #Sachsen anders. Dort muss der Kandidat seine Verfassungstreue vorab selber bestätigen, und für die Zulassung gilt die Fiktion, dass das so stimmt. [1/5]

