"Laut Schmieder verfügte der Sattelschlepper nach bisherigen Erkenntnissen auch nicht über sogenannte Totwinkelspiegel. Die sind für viele Fahrzeuge vorgeschrieben, vor allem für Lkw ab 7,5 Tonnen."
Wenn das so stimmt, dann ist das Fahrzeug ja nicht verkehrstüchtig gewesen. Nach meinem Rechtsverständnis wäre das dann mindestens grob fahrlässig, und zwar sowohl vom Fahrer als auch von Unternehmen.
Wir brauchen endlich verpflichtende Abbiegeassistenzsysteme. #vision0
https://www.haz.de/lokales/hannover/toedlicher-fahrradunfall-in-hannover-beide-hatten-gruen-so-kam-es-zum-unglueck-am-dienstag-77E7Q57FK5BXPPSA4SIBZ4T2IY.html