Schleuser-Affäre: Richter setzen Suspendierung von Solinger Beigeordnetem aus
Die südkoreanische #Polizei geht davon aus, dass der #Verdächtige auf diesem Weg etwa 8.400 #Krypto-Transaktionen manipuliert und virtuelle #Vermögenswerte im Wert von 1,7 Milliarden südkoreanischen Won erbeutet hat – umgerechnet rund eine Million Euro.
https://t3n.de/news/windows-aktivierungstool-infiziert-pc-1724021/
Das sind ca. 0,00015 #Spahn. 🫠
Und der korrupte Jens von der Nazi-Union sitzt noch immer nicht im Knast.

Ein vermeintliches Gratis-Tool zur Aktivierung von Windows und Office soll weltweit 2,8 Millionen PCs verseucht haben. Die Malware manipulierte Krypto-Transfers. Jetzt wurde ein 29-jähriger Verdächtiger verhaftet. Wer im Netz nach „kostenloser“, also illegaler Aktivierung für Windows und Office sucht, landet schnell bei dubiosen Tools. Genau darüber soll ein 29-jähriger Litauer über Jahre hinweg Schadsoftware verbreitet […]
@daniel_tietze
Ja, kann man machen, wenn man unbedingt auffallen will.
Die #Algorithmen der #Chatkontrolle haben sowieso eine hohe #Fehlerquote. Bis zu 10% aller "normalen" #Chatnachrichten werden als falsch-gefährlich eingestuft.
#Polizei und #Justiz können sich dann gar nicht mehr um die echten #Verbrecher kümmern, weil ja du und ich auch als #Verdächtige gelten.
Verbrecher können darüber nur lachen. Die nutzen dann eben #Whatsapp, @signalapp oder @threemaapp einfach nicht mehr.
Der #Verdächtige hat übrigens kein #Geständnis abgegeben. Der korrupte Nazistaatsapparat der #USA hat somit keine belastbare #Beweise dafür, daß er den tatsächlichen #Schützen verhaftet hat.
Erneuter Einbruch in Oberasbach: Schreibwarenladen zum zweiten Mal Ziel von Tätern
https://fuerthaktuell.de/?p=5306
#landkreisfürth #einbruch #oberasbach #schreibwaren #kriminalpolizei #ermittlungen #tabakwaren #schaufensterscheibe #verdächtige #zeugenaufruf #mittelfranken #franken #mittelfranken #bayern #news
Nach Messerangriff in Bielefeld: Nein, der Verdächtige hatte keine acht Identitäten
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Nach Messerangriff in Bielefeld: Nein, der Verdächtige hatte keine acht Identitäten
Ein Syrer, der im Mai mutmaßlich vier Menschen in Bielefeld mit einem Messer angegriffen hat, soll angeblich acht Identitäten haben, mit denen er mehrfach Bürgergeld bezog. Das stimmt nicht.
von Steffen Kutzner
17. Juni 2025
Hat ein Migrant acht Identitäten angenommen und für alle Bürgergeld bezogen? Nein, darauf deutet nichts hin. (Foto: Mike / Pixabay) BehauptungDer Mann, der in Bielefeld am 18. Mai 2025 mutmaßlich mehrere Menschen mit einem Messer verletzte, habe acht Identitäten gehabt und dadurch mehrfach Bürgergeld erhalten.
Aufgestellt von: Beiträgen auf Facebook und X Datum:Falsch
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Falsch. Der Verdächtige hatte zwar mehrere Einträge in verschiedenen behördlichen Erfassungssystemen, diese wurden aber ohne dessen Zutun erstellt. Daher kann er sich auch nicht mehrfach Bürgergeld erschlichen haben.
„Wie kann es sein dass der Attentäter von Bielefeld 8 Identitäten hat vom Staat 8x Bürgergeld und 8 Wohnungen bezahlt bekommt […]“, fragt eine Benutzerin am 23. Mai 2025 auf Facebook. Auch auf X kursiert die Behauptung. Quellen werden nicht genannt, in einigen Beiträgen wird jedoch ein Screenshot eines Nachrichtenbeitrags der Welt gezeigt, etwa in diesem Facebook-Beitrag der AfD-Bundestagsabgeordneten Carolin Bachmann.
Wir haben nachgefragt, ob der festgenommene Syrer, der im Mai in Bielefeld vier Menschen mit einem Messer angegriffen haben soll, wirklich mehrere Identitäten hatte.
Beiträge wie dieser über den mutmaßlichen Täter kursieren auf X und Facebook (Quelle: X; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)Der beruft sich als Quelle auf die Bild. Die hatte am 21. Mai folgendes berichtet: „Aus Sicherheitskreisen erfuhr BILD, dass Mhemed acht verschiedene Identitäten benutzte. Ob er sich so auch mehrfach Sozialleistungen erschlich, wird derzeit geprüft.“ Wer genau die Quelle ist, und wie die Angabe überprüft wurde, bleibt bei Bild offen. Eine Anfrage dazu an den Springer Verlag blieb bis zur Veröffentlichung dieses Textes unbeantwortet.
Eine Sprecherin des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen (NRW) erklärte uns zu der Angelegenheit, dass es in den verschiedenen Erfassungssystemen nicht acht sondern insgesamt zehn technische Datensätze zu dem Mann gegeben habe, wovon aber immer zwei identisch waren; es lagen also fünf inhaltlich unterschiedliche Datensätze vor. Diese Mehrfacherfassung ließe sich „im Wesentlichen auf technische, administrative und transkriptionsbedingte Gründe zurückführen“, so die Sprecherin.
Mehrfache Datensätze sind nicht ungewöhnlich und entstehen behördenintern
Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass beispielsweise ein weiterer Datensatz entsteht, wenn die Akte des Verdächtigen vom Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum BKA geschickt wird. Mehrere der Datensätze seien jedoch schon vor dem Angriff entstanden, als das BAMF bei der Beantragung des Asyls eine sogenannte Herkunftslandprognose durchführte. Dabei wird geschaut, in welchen Ländern der Name der Person häufig vorkommt. „Dies führte zur Zuweisung weiterer Herkunftsländer (Jordanien, Ägypten, Iran), obwohl Syrien als Herkunftsland bestätigt wurde.“ Für jedes dieser Länder werde ein weiterer Datensatz mit dem Namen des Mannes angelegt, so die Sprecherin des NRW-Innenministeriums.
Das BAMF widerspricht dieser Darstellung: Bei der Herkunftslandprognose würde zwar überprüft, aus welchem Land eine Person kommt, dabei würde aber nicht für jedes Land ein eigener Datensatz erstellt, erklärt uns ein Sprecher telefonisch.
Dennoch können offensichtlich bei der Einreise nach Deutschland im Rahmen des Asylverfahrens, oder im Falle einer Straftat bei den Polizeibehörden zusätzliche Datensätze entstehen; sie entstehen dann jedoch behördenintern und ohne das Zutun der Person, die einreist.
Die verschiedenen Datensätze sind also kein Beleg dafür, dass sich der Verdächtige von Bielefeld mehrere Identitäten schuf, geschweige denn mit diesen mehrfach Bürgergeld bezog. Das bestätigt uns auch die Sprecherin des Innenministeriums NRW: „Es liegen keine Hinweise auf eine […] missbräuchliche Nutzung vor.“
Zudem lassen sich all diese Personalien auf eine einzige Identität zurückführen: Die, die von der Bundespolizei bei der Einreise angelegt wird. Dort sei auch der Fingerabdruck hinterlegt, womit Mehrfachidentitäten ausgeschlossen seien, da die am Asylverfahren beteiligten Behörden auf diesen Datensatz zugreifen, schreibt uns das BAMF. Sollten zu der Person mehrere Namen beziehungsweise mehrere Namensschreibweisen bekannt sein oder werden, würden diese als Alias-Namen in der Akte vermerkt. Da in der Akte auch die biometrischen Daten hinterlegt sind, sind auch alle eventuellen Alias-Namen, die etwa an verschiedenen Stellen bei der Übersetzung des arabischen Namens entstehen könnten (zusätzliche oder fehlende Bindestriche, ähnlich klingende Vokale, etc.), mit dieser spezifischen Person verknüpft.
Mehrere Medien berichteten irreführend: Alias-Namen sind keine verschiedenen Identitäten
Auf Nachfrage beruft sich der Axel-Springer-Verlag, zu dem Bild gehört, als Quelle auf eine Aussage des NRW-Innenministers Herbert Reul. Der sagte aber nicht, dass der Mann acht Identitäten habe, sondern acht „Alias-Namen“. Nicht nur Bild setzte die Alias-Namen mit mehreren Identitäten gleich, oder RTL sprachen beispielsweise von acht Identitäten.
Dass eine Person, ob Asylbewerber oder nicht, mit gefälschten Identitäten mehrfach Bürgergeld bezieht, ist nicht auszuschließen, aber es gibt mehrere Sicherheitsvorkehrungen, die so etwas unterbinden sollen, schreibt uns ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. So müsse sich jeder Antragsteller durch entsprechende Nachweise authentifizieren; die Personaldokumente würden dann mittels eines vom bayerischen Landeskriminalamt entwickelten Online-Systems auf Echtheit geprüft. „Auch im weiteren Verlauf besteht regelmäßiger Kontakt mit dem Jobcenter. Ein Betrugsversuch dieser Art würde daher ein hohes Maß an krimineller Energie und die Umgehung mehrerer Prüfmechanismen erfordern.“
Redigatur: Max Bernhard, Matthias Bau
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Author: Steffen Kutzner
#bielefeld #hatte #identitaten #keine #messerangriff #verdachtige
Messerangriff in Hamburg: Verdächtige in Niedersachsen geboren
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Bei einem Messerangriff im Hamburger Hauptbahnhof am Abend des 23. Mai 2025 wurden insgesamt 18 Personen verletzt. Eine Frau hatte am Freitagabend mit einem Messer willkürlich auf Passantinnen und Passanten eingestochen, die an Gleis 13/14 auf einen Zug warteten – sie wurde festgenommen. Daraufhin verbreiteten sich in Sozialen Netzwerken Falschmeldungen, unter anderem zu ihrer Herkunft.
Einen Tag nach dem Angriff hieß es auf X und Facebook, die Angreiferin sei Palästinenserin. Die Beiträge haben mehrere hunderttausend Aufrufe. In den Kommentarspalten auf X nannten manche zudem einen vollen Namen und behaupten, die Frau sei eine „turbo eingedeutschte Palästinenserin“ oder eine 2016 nach Deutschland eingewanderte Transfrau aus Palästina.
Erste Informationen über die Herkunft der Tatverdächtigen wurden am Samstagnachmittag bekannt – dafür, dass sie aus Palästina stamme, gab es keinerlei Belege. Die Bild hatte gegen 16 Uhr berichtet, dass die 39-jährige Tatverdächtige „offenbar“ gebürtig aus Braunschweig in Niedersachsen stamme. Doch auch danach noch verbreitete sich der Screenshot mit der Behauptung, die Frau sei aus Palästina.
Einen Tag nach dem Messerangriff im Hamburger Hauptbahnhof erreichte dieser Beitrag mit einer falschen Behauptung zur mutmaßlichen Täterin mehr als 300.000 Aufrufe (Quelle: X; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)Polizei Hamburg: Tatverdächtige hat „keinen Bezug nach Palästina“
Die Polizei Hamburg stellte aufgrund der kursierenden Falschbehauptungen am 26. Mai auf X klar: „Nach aktuellem Stand der Ermittlungen hat die Tatverdächtige keinen Bezug nach Palästina.“ Auf Nachfrage bestätigte die Staatsanwaltschaft Hamburg uns gegenüber am 27. Mai, dass die Verdächtige in Niedersachsen geboren wurde und es bisher keine Hinweise auf einen Migrationshintergrund gebe.
war die Frau einen Tag vor dem Vorfall in Hamburg aus einer geschlossenen Psychiatrie in Bremerhaven entlassen worden. Unter Berufung auf das niedersächsische Innenministerium heißt es, dass sie Anzeichen einer psychischen Erkrankung zeige und seit 2021 immer wieder polizeilich aufgefallen sei.
Dass sich nach Gewaltverbrechen wie dem in Hamburg Falschbehauptungen in Sozialen Netzwerken verbreiten, kommt häufiger vor: In solchen Situationen kursieren immer wieder falsche Behauptungen über Tatverdächtige oder andere Personen, die im Fokus der Berichterstattung stehen. Oft wird deren Nationalität thematisiert und für rassistische Narrative instrumentalisiert, wie zum Beispiel unsere Faktenchecks nach dem Attentat in Halle an der Saale im Jahr 2019 oder nach dem Anschlag in Solingen im Jahr 2024 zeigten.
Im Fall von Hamburg kursieren nicht nur Falschbehauptungen über die Nationalität der Frau im Netz. Manche User zweifeln auch die Echtheit von Medienberichten an. So wurden über den Syrer, der die Frau gestoppt hat, ebenfalls irreführende Informationen im Netz verbreitet.
Redigatur: Paulina Thom, Sarah Thust
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Author: Sarah Thust
#geboren #hamburg #messerangriff #niedersachsen #verdachtige