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NRW: Veranstalter erhalten 3 Millionen Euro zur Umsetzung der Honoraruntergrenzen
Seit Januar 2026 gelten in Nordrhein-Westfalen verbindliche Honoraruntergrenzen für freischaffende Künstlerinnen & Künstler bei landesgeförderten Projekten. Das Land stellt zusätzliche Mittel in Höhe von 3 Millionen Euro bereit, um die Umsetzung abzusichern.
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