Fernstudium von der Steuer absetzen: Fernstudium Infomaterial zeigt, wie Sie bis zu 42% Ihrer Studienkosten zurückerhalten können. Bei Erststudium bis 6.000€ als Sonderausgaben, bei Zweitstudium unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar. Auch Fahrtkosten (0,30€/km), Fachliteratur und Arbeitsmittel geltend machen. Voraussetzung: Bruttoeinkommen über 8.004€ und beruflicher Bezug. #FernstudiumInfomaterial #Steuerabzug #Steuertipps https://fernstudium-infomaterial.de/fernstudium/absetzen/
Steuerabzug für Fernstudium: So holen Sie sich bis zu 42% der Kosten zurück!
Fernstudium Infomaterial zeigt, welche Ausgaben Sie absetzen können:
• Studiengebühren (Erststudium bis 6.000€)
• Prüfungsgebühren
• Fachliteratur
• Fahrtkosten (0,30€/km)
• Arbeitsmittel
• Verpflegungspauschalen
Voraussetzung: Bruttoeinkommen über 8.004€ und beruflicher Zweck
#FernstudiumInfomaterial #Steuerabzug
https://fernstudium-infomaterial.de/fernstudium/absetzen/