Fernstudium von der Steuer absetzen: Fernstudium Infomaterial zeigt, wie Sie bis zu 42% Ihrer Studienkosten zurückerhalten können. Bei Erststudium bis 6.000€ als Sonderausgaben, bei Zweitstudium unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar. Auch Fahrtkosten (0,30€/km), Fachliteratur und Arbeitsmittel geltend machen. Voraussetzung: Bruttoeinkommen über 8.004€ und beruflicher Bezug. #FernstudiumInfomaterial #Steuerabzug #Steuertipps https://fernstudium-infomaterial.de/fernstudium/absetzen/
