Fernstudium von der Steuer absetzen: Fernstudium Infomaterial zeigt, wie Sie bis zu 42% Ihrer Studienkosten zurückerhalten können. Bei Erststudium bis 6.000€ als Sonderausgaben, bei Zweitstudium unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar. Auch Fahrtkosten (0,30€/km), Fachliteratur und Arbeitsmittel geltend machen. Voraussetzung: Bruttoeinkommen über 8.004€ und beruflicher Bezug. #FernstudiumInfomaterial #Steuerabzug #Steuertipps https://fernstudium-infomaterial.de/fernstudium/absetzen/
Steuerabzug für Fernstudium: Wie Sie Ihr Fernstudium absetzen

Wenn Sie das Fernstudium absetzen möchten, dann sehen Sie sich diesen Artikel an. Wir präsentieren zahlreiche Tipps für Ihre Steuererklärung.

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