Eigentlich einleuchtend: der gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Leistung und Befähigung muss von allen Beteiligten in einem Besetzungsverfahren durchgängig beachtet werden. Dabei darf keine schematische Bewertung anhand eines Einzelkriteriums erfolgen und wer sich von neuen Argumenten umstimmen lässt, muss das nachvollziehbar nach diesen Kriterien begründen.

Was schade ist: obwohl gerade am OLG fachspezifische Erfahrung eine große Rolle spielen sollte, darf aus Rechtsgründen nicht beachtet werden, in welchem Rechtsgebiet der zu besetzende Senat arbeitet. Vielleicht Zeit, hier mal die Rechtslage an die Bedürfnisse der Rechtsuchenden anzunähern?

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/3k179125-vg-freiburg-olg-vorsitz-auswahlverfahren-richter-justiz

#OLG #Richterposten #Bewerberauswahl #Präsidislrat #Art33GG #Senatsvorsitz #Justiz #Richteramt

Wie man einen OLG-Vorsitzposten nicht besetzen sollte

Der OLG-Vorsitzposten ist für manche Richter ein großes Karriereziel. Worauf es bei der Auswahl ankommt und worauf gerade nicht, entschied nun ein VG.

Legal Tribune Online