Eigentlich einleuchtend: der gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Leistung und Befähigung muss von allen Beteiligten in einem Besetzungsverfahren durchgängig beachtet werden. Dabei darf keine schematische Bewertung anhand eines Einzelkriteriums erfolgen und wer sich von neuen Argumenten umstimmen lässt, muss das nachvollziehbar nach diesen Kriterien begründen.

Was schade ist: obwohl gerade am OLG fachspezifische Erfahrung eine große Rolle spielen sollte, darf aus Rechtsgründen nicht beachtet werden, in welchem Rechtsgebiet der zu besetzende Senat arbeitet. Vielleicht Zeit, hier mal die Rechtslage an die Bedürfnisse der Rechtsuchenden anzunähern?

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/3k179125-vg-freiburg-olg-vorsitz-auswahlverfahren-richter-justiz

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Wie man einen OLG-Vorsitzposten nicht besetzen sollte

Der OLG-Vorsitzposten ist für manche Richter ein großes Karriereziel. Worauf es bei der Auswahl ankommt und worauf gerade nicht, entschied nun ein VG.

Legal Tribune Online
Das Recht der Stellenausschreibung hier zu ändern, wäre nicht ganz banal. Denn wo neue Richter*innen konkret eingesetzt werden, entscheidet das Präsidium des Gerichts in richterlicher Unabhängigkeit. Aber es wären Gestaltungen denkbar, die beidem Rechnung tragen: der Fachlichkeit und der richterlichen Unabhängigkeit. Zum Beispiel könnte das Präsidium vorab beschließen, welchem Fachbereich neue Kolleg*innen zugewiesen werden sollen. Das könnte in die Ausschreibung übernommen und so zu einem (nicht dem einzigen) Auswahlkriterium werden.
@praesolgka ☝️vielleicht würden somit kompetente Menschen an (bspw) Familiengerichten eingesetzt -
Ich selbst hatte da während meiner Dienstzeit „Glück“ mit Familienrichterinnen, erfuhr allerdings auch Einiges, was da sehr schief laufen kann, woraus dann ein „unnötiger“ Arbeitsaufwand in anderen Bereichen betrieben werden muss 🤷‍♀️
@nimi Genau um den Fall ging es hier und geht es mir insgesamt vor allem.
@praesolgka Das gefällt mir 😊👌