@lejapproach @Kommentator @schnurrito

L'addition, svp:

MUC 37000
BER 20000
DUS 20000
LEJ 17000
CGN 15000
HAM 15000
STR 11000
HAJ 10000
NEU 4300
DRS 4100
HHN 2000
KSF 1500
DTM 1400
GWT 65
PAD 64
HDF 13

Also 158442 Beschäftigte insgesamt an diesen 16 #Flughäfen. Nicht mal die Hälfte der 350000 #Bahn-Beschäftigten, auf die seit den 1980ern verzichtet wurde und die doch so dringend benötigt werden.

Ich bleibe dabei: DE sollte sich auf FRA als einzigen #Verkehrsflughafen konzentrieren. Weitere Verbindungen per #RailAndFly, was ich von #Berlin aus schon gemacht habe. Maximal wären vier Verkehrsflughäfen vertretbar, also neben FRA noch CGN, HAM und LEJ.

#Arbeitsplätze #Klima #Klimakrise #Klimakatastrophe #Verkehrswende #AmBodenBleiben #StayGrounded

2/ „Wenn jemand aus Übersee nicht direkt nach Berlin fliegen könne, sondern in Frankfurt oder München auf einen Kurzstreckenflug umsteigen müsse, sei das „ökologisch viel problematischer, als wenn die Leute direkt kommen würden“.“

Und entschuldigen Sie, liebe Frau #Giffey, das haben ja sogar schon meine fliegenden Bekannten geschnallt, dass man von Frankfurt/Main mitm Zug nach #Berlin fahren kann.

Lufthansa bietet seit Jahren #RailAndFly an.

https://www.lufthansa.com/de/de/rail-and-fly

https://www.taz.de/!6070290

#amBodenBleiben #Kurzstreckenflüge

Rail and Fly: mit Zug zum Flug – wann haftet der Reiseanbieter?

https://reisefreak.de/rail-and-fly-mit-zug-zum-flug-wann-haftet-der-reiseanbieter/

Von der Haustür direkt zum Flughafen: Bei „Rail and Fly“-Angeboten locken Reiseveranstalter mit unkomplizierter Anreise. Bei rechtlichen Streitfragen wird's aber doch kompliziert.

Hier geht es zum vollständigen Beitrag, erschienen bei Reisen | RP ONLINE: Ra

#ReiseNews #Reiserecht #RailAndFly #ReiseRecht #rponline #Urlaub #ZugZumFlug

Rail and Fly: mit Zug zum Flug – wann haftet der Reiseanbieter? | ReiseFreak's ReiseMagazin und ReiseBlog

Von der Haustür direkt zum Flughafen: Bei „Rail and Fly“-Angeboten locken Reiseveranstalter mit unkomplizierter Anreise. Bei rechtlichen Streitfragen wird's aber doch kompliziert. Hier geht es zum vollständigen Beitrag, erschienen bei Reisen | RP ONLINE: Rail and Fly: Mit Zug zum Flug – wann haftet der Reiseanbieter?