Genderneusprech des tages
Man muss sich nicht von einem gericht mit genderneusprech anreden lassen:
Der Senat am Oberlandesgericht folgt inhaltlich dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft. Diese attestiert dem zuständigen Richter am Amtsgericht Dessau-Roßlau heftige Sprachverwirrung. Das Geschlecht eines Verfahrensbeteiligten sei ein „wesentliches Persönlichkeitsmerkmal“. Deshalb könne die nicht erbetene sprachliche Reduzierung des Betroffenen auf ein Neutrum dessen persönliche (Geschlechter)-Ehre verletzen und sei despektierlich. Schon der Verteidiger des Betroffenen hatte darauf hingewiesen, dieser sei unzweifelhaft ein Herr
So schade, dass sich gerichte mit so einer scheiße rumschlagen müssen, statt einfach mal den hochleistungsgeldverbrenner und deutschlandverzocker Jens Spahn (CDU) hinter schwedische gardinen zu bringen, wo er hingehört! Aber hej, gerechtigkeit durch neusprech schaffen… voll linx und so… der riss durch die gesellschaft ist ein hirnriss.
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