đ Eigenmächtige Baumfällung: Kosten im Fokus
Das LG Hamburg entschied, dass bei unbefugter Fällung im Gemeinschaftseigentum trotz Baumvorschäden 70 % der Ersatzpflanzungskosten von der Klägerin zu tragen sind. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einstimmiger Beschlßsse in WEGs. #WEGRecht #Baumfällung #JurPraxis
