#Hinweis auf #Rechtsgutachten vom #ehemaligen #Richter am #Bundesverfassungsgericht Paul #Kirchhof über eine #Verletzung der #grundgesetzlichen #Eigentumsgarantie nach Art. 14.
#Negativzins als #Enteignung;
Eine #Enteignung könne es nicht sein, so #Hellwig, weil diese nur als #Unterscheidung von #marktwirtschaftlicher #Ordnung #denkbar sei.
#FAZ, 03.09.2021, S. 18, Die #Ordnung der #Wirtschaft, Martin #Hellwig