Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall verboten ?!
Wenn ein Strafsenat des BGH ohne Not die Verfassung falsch auslegt
Von Kathrin Groh
Kathrin Groh ist Professorin für Öffentliches Recht
https://verfassungsblog.de/kriegsdienstverweigerung-kriegsfall-bundesgerichtshof/
„Der BGH hat am 16.1.2025 einen Beschluss gefasst, der sich folgendermaßen zuspitzen lässt: Im Kriegsfall kann das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Art. 4 Abs. 3 GG ausgesetzt werden. Eine Verfassungsänderung ist hierfür nach Auffassung des BGH nicht nötig.“
Für mich impliziert das Gesetz den diplomatischen Weg,
damit es NICHT zu einen Krieg kommt.
Das Recht auf Kriegsverweigerung erzwingt also durch eine letzte Hürde, der Kriegsdienstverweigerung, den Krieg abzuwenden.
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