Bitte lesen und teilen: Spannend und sehr informativer Artikel zur Frage eines AfD-Parteiverbots. So langsam scheinen die höchsten Gerichte unsere Politiker ermutigen zu wollen, endlich die entsprechenden Schritte zu gehen: >>[...] Eine Partei will das, was sie sagt, auch verwirklichen. Das ist das, was Parteien sind. Was nach einer Binsenweisheit klingt, ist juristisch ein Durchbruch. Bisher wandten Kritiker eines AfD-Verbots ein, dass auch verfassungsfeindliche Ziele der Partei nicht zwangsläufig für ein Verbot reichen könnten. Doch das Bundesverwaltungsgericht macht klar, dass solche Äußerungen im Parteikontext immer als Ziel verstanden werden müssen. Wenn die AfD etwa von „Remigration“ faselt – dem massenhaften Vertreiben ungeliebter Menschen –, dann will sie dieses Programm im Machtfall auch umsetzen. Dieser Wille zur politischen Umsetzung sei dem Parteiwesen inhärent. [...] Genau an diesem Punkt hat sich die AfD selbst ein Bein gestellt. In ihrer Beschwerde fragte sie, ob man nicht unterstellen müsse, die Partei würde ihre verfassungsfeindlichen Angriffe auf die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ernstfall gar nicht umsetzen, da sie sich ja „durch die Justiz korrigieren“ ließe. Die AfD wollte den Gerichten weismachen, ihre verfassungsfeindlichen Aussagen seien letztlich folgenloses Gerede – schließlich gäbe es ja Gerichte, die allzu radikale Schritte schon stoppen würden. Selbstsame Form der Verteidigung – ja, wir fordern Verfassungsfeindliches, aber würden das ja nicht umsetzen können, weil es ja verfassungsfeindlich sei.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dieser absurden Argumentation eine klare Absage erteilt. Eine Demokratie kann nicht darauf bauen, dass eine extremistische Partei sich von Gerichten zähmen lässt, nachdem sie an die Macht gekommen ist. Im Gegenteil, so das Gericht, muss man gerade bei Parteien davon ausgehen, dass sie ihre Ankündigungen ernst meinen und planvoll verfolgen. Diese Feststellung war überfällig – und sie kommt aus berufenem Munde.
Dass das Gericht diese Fragen beantwortet hat, hat die AfD selbst zu verantworten. Sie hat sie nämlich genauso gestellt [...]<<
https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/detail-verdachtsfall-urteil/
#afd #afdparteiverbot #wegweisendes #urteil
@tazgetroete
Über dieses brisante Detail aus dem AfD-Verdachtsfall-Beschluss spricht keiner

Die AfD hat sich gerade unerwartet bei der Verbotsdiskussion ein Eigentor geschossen. Und niemand berichtet darüber, dass dieser Beschluss zeigt, dass die AfD alle Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt.

Volksverpetzer

Dass ein AfD-Verbot der "sichere Weg in einen Bürgerkrieg" sei, weil damit neue Sitzverhältnisse in Parlamenten entstehen und das Anhänger der AfD ohne Gewalt nicht akzeptieren werden - damit hat Rödder von der Denkfabrik R21 unfreiwillig den bislang zwingendsten Grund für ein #AfDParteiverbot geliefert.

via @WenigWorte

#BrosiusGersdorf

So, dann machen wir uns mal an Nachbericht und Reflektion vom #PlüschieTreffen mit @SnoopyCVa, die am Freitag @reisepferdich nach #Bärland gebracht haben und Samstag Vormittag dann zurück nach #Häckelhausen gefahren sind.

Mal gucken, wie weit wir kommen.

Gegen 17 Uhr müssen wir ja auf die #AFDParteiverbot-Kundgebung am #Gabelmoo in #Bamberg, die sich dann hoffentlich zu einer ordentlichen Demo mausern wird!

Kinners, wir brauchen vielleicht eure Hilfe:
@idealistik ist gerade trotz Samstagstrubel durch ziemlich viele Geschäfte, um ein neues #Regenbogenband 🌈 für Elfi zu kaufen, damit Elfi morgen auf der #DemoGegenRechts und für ein #AFDParteiverbot ihr Statement setzen kann.
Und anscheinend gib es die nicht mehr!
Wir hatten schon eine Weile beiläufig geschaut, und jetzt eben gezielt – sogar in den unwahrscheinlichen Läden – aber komplett nix!
Was ist das für eine Welt?!
Wie Welt braucht doch 🌈!
Ronja Künstler - AfD-Parteiverbot | Livesession

YouTube

Marco #Wanderwitz, es kann losgehen:
#AfDParteiverbot #AfDParteiverbotsverfahrenJetzt

Bundesamt für #Verfassungsschutz darf #AfD und #JA als Verdachtsfall beobachten - Bekanntgabe der Urteilsgründe
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/33_240702/index.php

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten - Bekanntgabe der Urteilsgründe

#Demonstrationen reichen nicht aus: >> Nach Ansicht des Bielefelder Konfliktforschers Andreas #Zick ist nun die Mitte der Bevölkerung aufgewacht. Damit Menschen auf die Straße gingen, seien drei Faktoren wichtig, sagte er dem Deutschlandfunk: "Motivation, Gelegenheit und gemeinsame Identifikation". Dies sei jetzt da. Gleichzeitig sollte man seiner Meinung nach die Erwartungen an die #Proteste nicht überfordern. Für eine #Demokratie sei es aber wichtig, dass immer wieder ein Signal gesetzt werde.
Der Konfliktforscher sieht die Demonstrationen zugleich als
#Aufforderung an die #Ampel-Regierung. Diese müsse auf die Demonstrationen reagieren, Parteien und Politik müssten den Menschen ein #Angebot machen. Derzeit würden die Ampel-Parteien keine Möglichkeit finden, Konflikte innerhalb der Koalition positiv zu regulieren.<< https://www.tagesschau.de/inland/reaktionen-demos-rechts-100.html
@BlumeEvolution
Darum sollte die
#Ampel nun auf die beiden #Petitionen zum Grundgesetz (Artikel 18 https://t1p.de/art18zw; bzw. #Parteiverbot #afdparteiverbot) eingehen und sich dazu beraten. #artikel18 #artikel18gg
Breite Unterstützung für Demos gegen rechts

Der Verfassungsschutz-Chef findet sie "erfreulich", der Präsident des Zentralrats der Juden spricht von einem "wichtigen Signal": Die bundesweiten Demos gegen rechts werden viel gelobt. Auch am Wochenende wollen Menschen auf die Straßen gehen.

tagesschau.de