#Streichung175er Über 123 Jahre lang kriminalisierte der sogenannte "Unrechtsparagraph“ §175 sexuelle Handlungen zwischen Männern. Im Nationalsozialismus wurde der §175 verschärft und bildete die Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung von insbesondere homo- und bisexuellen Männern.
Erst am 11. Juni 1994 – also heute vor 30 Jahren – wurde der §175 endlich ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.
BiNe-Vorstandsmitglied Christoph R. Alms merkt dazu an: „Dass auch 30 Jahre nach Streichung des §175 aus dem Strafgesetzbuch (StGB) von Medien und Öffentlichkeit, ja mitunter selbst von queeren Organisationen und Akteur*innen lediglich „homosexuelle Männer“ als Opfergruppe des Unrechtsparagraphen Erwähnung finden, zeigt das Ausmaß des Problems!
Noch immer werden somit Bisexuelle, Bisexualität sowie nicht-monosexuelle Menschen nicht konsequent mitgedacht, bleiben unsichtbar oder werden unsichtbar gemacht.“
#Strafgesetzbuch
#175er
#QueereGeschichte
#QueereErinnerung
#BiPlusSichtbarkeit


