Man nehme an: Es wird eine kommunale Parkraumbewirtschaftungs GmbH gegründet, die alle Parkräume der Stadt bewirtschaftet. Anstelle eines Anwohnerparkausweis gibt es ein „Parkabo“ und am Automat gibt es „Einzelparkscheine“.
Wer dann beim Parken ohne gültigen Parkschein in der Innenstadt erwischt wird, begeht eine Straftat weil erschleichen von Leistungen der GmbH
Klingt übertrieben hart? Beim Busfahren geht’s doch auch 🤷♂️
From: @ascherbaum
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