Arzt bringt Patienten um.
Gericht:
....dass in beiden Fällen lediglich ein hinreichender Tatverdacht für den Straftatbestand des Totschlags bestehe, Mordmerkmale also nicht erkennbar seien. Aus Sicht der Kammer könne es sich auch um eine "Mitleidstötung" gehandelt haben.
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/10/berlin-prozess-gegen-berliner-kardiologen-wegen-totschlags.html

