@Erdrandbewohner Wir freuen uns auf den Austausch ;-)
#Bundeskanzler Olaf #Scholz liegt falsch: Die Veröffentlichung der #NSU Akten durch #Böhmermann im #ZDF Magazin Royal stellt keinen Verstoß gegen Vorschriften der #Geheimhaltung dar
Die Regeln für die „Einstufung von Akten“ gelten nur für zur Geheimhaltung Verpflichtete (=Beamte), nicht für #Journalisten
Die freie #Presse ist frei!
Jan Böhmermann und sein »Magazin Royale« haben die NSU-Akten des hessischen Verfassungsschutzes veröffentlicht, die noch Jahrzehnte geheim bleiben sollten. Olaf Scholz sagt: Dieses Vorgehen soll keine Schule machen.