Im Grunde sagt #BrosiusGersdorf zum §218 nur, dass der Embryo/Fötus Menschenwürde hat und die austragende Person auch.
Wäre die eine absolut, würde die andere ignoriert: Wenn der Fötus unbedingt leben soll, wird in Kauf genommen, dass die Mutter stirbt.
Es muss also abgewogen werden. Radikal ist das nicht, ganz im Gegenteil.