Und natürlich nicht vergessen: bei kirchlichen Einrichtungen gehört zu jedem Auftragsverarbeitungsvertrag auch ein "Unterwerfungsvertrag".
Kirchenjargon ist zwar hart, aber nicht schlimm. Mit dieser Zusatzvereinbarung akzeptiert ein Auftragsverarbeiter lediglich die kirchliche Aufsichtsbehörde im Datenschutz 😁



