Die Bundesregierung beschließt die Vorratsdatenspeicherung – zum dritten Mal. 2007 gescheitert, 2015 gescheitert, und jetzt kommt sie als Zombie zurück. IP-Adressen und Portnummern aller Nutzer sollen anlasslos drei Monate lang gespeichert werden – ohne Verdacht, ohne Anlass. Nicht nur Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten abfragen, sondern auch Geheimdienste, Finanzbehörden und Zoll. Experten nennen das Gesetz europarechtswidrig, verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Aber hey, beim dritten Versuch klappt's vielleicht, oder? Wer immer wieder dasselbe verfassungswidrige Gesetz neu auflegt und damit die Grundrechte von Millionen unbescholtener Menschen angreift, hat seinen Job schlicht nicht verdient.
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