Die #AfD hat in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einen Grad erreicht, dass sie gemäß Grundgesetz vom @bverfg verboten werden könnte.
Das ergibt unsere Analyse, die Programmatik und Äußerungen von Führungspersonen und Mandatsträger*innen untersucht hat.
Unsere Analyse: "Warum die #AfD verboten werden könnte":
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/warum-die-afd-verboten-werden-koennte
Warum die AfD verboten werden könnte | Institut für Menschenrechte
Die Analyse untersucht die Gefahr, die die AfD für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellt, am rechtlichen Maßstab für das Verbot einer Partei nach Art. 21 GG. Das Verhältnis der AfD zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist über die Frage ihres möglichen Verbots hinaus auch relevant für den Umgang mit ihr auf politischer Ebene. Insofern richten sich die Überlegungen nicht nur an die Antragsberechtigten für ein Verbotsverfahren, sondern auch an die demokratischen Parteien und den Staat. Denn die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes verlangt in jeder Hinsicht ein klares Einstehen gegen Bestrebungen, die auf die Beseitigung des Schutzes der gleichen Menschenwürde aller Menschen und damit auf das Fundament der demokratischen Grundordnung abzielen.


