Chef:in darf nicht in privaten Schreiben lesen!
Daher kommt es wohl auf die Umstände an, wie es zum Anschauen von privaten Schreiben von Mitarbeitenden gekommen war.
Grundsätzlich – meine ich – hat Chef:in nichts in privaten Angelegenheiten von Mitarbeitenden zu suchen, also weder auf der Diensttoilette noch auf dem Dienstschreibtisch!
Auf dem privaten Laptop von Mitarbeitenden hat Chef:in eh nichts zu suchen, auch wenn er auf dem Dienstschreibtisch steht, ggf. auch wenn er erlaubter weise zu dienstlichen Zwecken benutzt wird. Im letzteren Falle darf Chef:in lediglich die Anweisung geben, dienstliche Schreiben herauszugeben.
Auch auf dienstlichen Geräten gilt der Schutz der Privatsphäre,
allerdings mit Einschränkungen!
Ob es dort für Chef:in erlaubt ist, müssen die Umstände klären. Zu den Umständen müssten weiter zumindest folgende Fragen beantwortet werden:
War der Bereich, wo priv. Schreiben gespeichert waren, evtl. als "privat" gekennzeichnet oder gar verschlüsselt? Wo hat dieses Anschauen im geschftl. Bereich stattgefunden, in der Cloud bzw. auf dem Server des Unternehmens oder am Arbeitsplatzterminal, am geschftl. Laptop mit oder ohne priv. Nutzung, etc.? Welche Vereinbarungen der priv. Nutzung von geschftl. Mittel, des Ortes und der Ressourcen zur Erstellung und Speicherung von priv. Schreiben gibt es evtl. zwischen Mitarbeitenden und Unternehmen? Ist Chef:in dazu vom Unternehmen autorisiert?
In jedem Falle können Umstände dazu kommen, die es rechtfertigen können, dass Chef:in private Schreiben lesen "muss", z.B. zur Abwendung von Gefahr von Leib und Leben für oder durch Mitarbeitende. Privatsphäre hat Verfassungsrang. Alle anderen Vereinbarungen haben untergeordnete Bedeutung. Nur ein höheres Verfassungsgut – im Beispiel oben "Leib und Leben" – rechtfertigen daher einen Bruch der Privatsphäre!
@swr3