Patrick_sozi

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Die Bewertung von 10% Sonderzöllen ist komplex...

"... dicht besiedelte Kulturlandschaft." Dazu das Windrad mitten ins Dorf gebaut.

Wenn er die Maßstäbe bei der Abstandsregelung auch einhalten würde, müsste er es auf den Dachboden seines Nachbarn bauen.

https://www.tag24.de/sachsen/kreativer-protest-gegen-ueberdimensionales-windrad-in-sachsen-3455846

Sachsen: Kreativer Protest gegen überdimensionales Windrad

Ein leidenschaftlicher Modellbauer protestiert gegen ein geplantes Windrad im Landkreis Meißen.

TAG24 NEWS Deutschland GmbH
#Heizsaison: Mehr als zwei Drittel der 2024 fertiggestellten Wohngebäude (69,4 %) heizen mit #Wärmepumpen. Im Jahr 2000 wurden noch knapp drei Viertel (73,6 %) aller neuen Wohngebäude mit #Gas beheizt. Die Entwicklung seither zeigt unser Bar Chart Race. 👇

OK, #CDU, warum legst du mir ein 💩-blaues Messer in den Briefkasten?

Ist das eine Drohung gegen mich als Migranten?

Ist es, damit ich mich besser gegen "alimentierte Messermänner" verteidigen kann?

Oder ist es, damit es mehr Messermänner gibt, gegen die man "Politik machen" kann?

Ist die Aufschrift #einfachmachen eine Aufforderung zur Straftat? Wenn ja, gegen wen?

Und warum ist das Messer blau?

Was willst du mit dem Dolche, sprich!

Choose your fighters! 💥💥💥

Wir sagen klar: Kein Handshake mit Faschos, Nazis raus aus den Stadien und Kick Fascism! ✊

Danke an @piratendresden, Volt Dresden, SPD Dresden und Grüne Dresden - im Herzen war auch die Linke Dresden mit dabei! 🧡💜❤️💚❤️

#StaDDrat #Dresden #TeamZukunft

#Justiz #Rechtsstaat #Migration #Asyl #Flucht #Dobrindt #Zurückweisung #TeamResopal #JuraBubble

Müssen sich Politiker*innen an Gerichtsurteile halten?

Die Antwort lautet "eigentlich ja", ist aber nicht ganz banal.

Gem. Art. 20 GG ist die Exekutive - an ihrer Spitze die Regierung - "an Recht und Gesetz gebunden". Dazu gehören auch Gerichtsentscheidungen.

Aber: Urteile gelten grundsätzlich nur für die Beteiligten im Prozess und nur, wenn sie vorläufig oder wg. Rechtskraft vollstreckbar sind. Bei dem Verfahren wegen der Zurückweisung an der Grenze waren die Geflüchteten auf Klägerseite, beklagt war die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die zuständigen Behörden. Der Beschluss ist unanfechtbar, damit bindend. Die Bundesrepublik - und damit auch der Innenminister als Dienstherr der beklagten Behörden - müssten sich also daran halten.

Allerdings gibt es zwei Einschränkungen:

Der Beschluss erging in einem Eilverfahren als vorläufige Entscheidung. Es kann also noch eine Hauptsacheklage durch mehrere Instanzen folgen. Deren Ergebnis könnte anders lauten, auch wenn das nicht wahrscheinlich ist. Bis dahin gilt jedoch die vorläufige Entscheidung. Kein Bürger dürfte mit dem Argument "vielleicht geht die Hauptsache anders aus" oder "ich habe eine andere Rechtsauffassung" bindende Gerichtsentscheidungen ignorieren.

Und: der Beschluss bindet die Bundesrepublik rein formal nur in Bezug auf die drei Kläger, nicht generell. Das Argument zieht aber nur, soweit wirklich Besonderheiten des Einzelfalls entscheidend waren. Das VG Berlin hat hier aber klar auf Grundsätze des Asylrechts abgestellt.

Weil Art. 20 GG so klar regelt, dass sich die Exekutive an geltendes Recht halten muss, fehlen bei uns effektive Mittel, um staatliche Stellen zu zwingen, Einzelfall-Urteile überhaupt und vor allem generell umzusetzen. Das scheinen Dobrindt und Co. hier ausnutzen zu wollen.

Der richtige Weg im demokratischen Rechtsstaat wäre: die Politik müsste Mehrheiten in den zuständigen Parlamenten - in Deutschland und der EU - suchen, um das Recht zu ändern, soweit das Menschen- und Grundrechte zulassen. Dann wären wiederum die Gerichte an dieses Recht gebunden. Bis dahin müsste die Politik das geltende Recht anwenden und Urteile über den Einzelfall hinaus befolgen.

Einfach Urteile zu ignorieren und bewusst das Recht zu brechen, weil effektive Zwangsmittel fehlen, höhlt den Rechtsstaat aus und verstößt gegen die Gewaltenteilung. Denn es wird der Öffentlichkeit suggeriert, "wenn wir nicht machen können, was die [angebliche] Mehrheit will, steht die Justiz dem Volkswillen im Weg". Damit wird die Justiz gezielt delegitimiert.

Diese Art Vorgehen ist eher typisch für den "Umbau" von Demokratien in autoritäre Herrschaft. Diese Feststellung ist nicht alarmistisch. Sie ist sachlich.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-6l19125-zurueckweisungen-rechtswidrig-dublin-system-verordnung-notlage

VG Berlin: Zurückweisungen von Asylsuchenden rechtswidrig

Kritiker hatten davor gewarnt, nun sagt es ein Gericht: Asylsuchende an deutschen Grenzen zurückzuweisen, verstößt gegen EU-Recht. Eine Notlage sei nicht dargelegt.

Legal Tribune Online
Und noch ein Nachtrag. Der Vermieter hat meinem Einwand stattgegeben und die Mieterhöhung zurück genommen.
Nochmal ein kleiner Nachtrag. Die juristische Kurzberatung des Mietervereins Dresden meinte, dass man es in dem Fall lieber nicht drauf anlegen sollte, wenn es sich nur um eine geringe Mieterhöhung handelt. Die Lage in einem Denkmalschutzgebiet verlangt ebenso strenge Auflagen an die Sanierung von Bestandsbauten, dass das Merkmal "Gebäude oder Fassade steht unter Denkmalschutz" Anwendung finden könnte.
Liebes Fediverse, kennt sich jemand zum Mietspiegel in Dresden aus? Genauer gesagt geht es um Gebäude, die im Denkmalschutzgebiet liegen.
Laut Online Mietspiegel ist das Gebäude selbst kein Kulturdenkmal. Liegt aber im Denkmalschutzgebiet Löbtau. Der Vermieter will nun das Merkmal "Gebäude steht unter Denkmalschutz" anwenden, was ich nicht gerechtfertigt finde.
Vonovias Rauchmelder, der Spion an meiner Decke?

Der Immobilienkonzern Vonovia setzt zukünftig auf neue Rauchmelder der Firma Techem. Dabei geht es nicht mehr um einen klassichen Rauchmelder, vielmehr ist es ein Multifunktionsgerät, mit diversen Überwachungsmöglichkeiten. Natürlich alles Datenschutzkonform - verspricht man zumindest. Aber wer möchte schon, das verschiedenste Parameter seiner Wohnverhältnisse abgefragt werden? https://www.vonovia.de/weitere-angebote/multisensor-plus

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