https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Terminberichte/2023/2023_35_Terminbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2
EU-Bürger:innen und SGB II - nach 5 Jahren Aufenthalt dürfen EU-Bürger:innen nicht mehr vom SGB II ausgeschlossen werden.
Umstritten war bisher, ob dafür lückenlose Meldebescheinigungen nötig sind. BSG: Nein!
Gut für alle, die keine lückenlosen Meldebescheinigungen haben - was das für Leute bedeutet, die Meldebescheinigungen haben, wird man noch abwarten müssen...
https://www.ra-gerloff.de/newsletter/Newsletter-13-2023.pdf









