Gesetze, die die Menschenwürde in Frage stellen, sind anzugreifen
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das AsylbLG ist anzugreifen!

Die Erzählung, dass menschenunwürdige Leistungen "kurzzeitig" ok seien, darf nicht länger hingenommen werden! Und: 18 Monate sind nicht "kurzzeitig", vor allem nicht für Kinder!
Daher sollten vor allem Alleinerziehende mit Kindern ihre §-3-Bescheide angreifen, weil ihnen §-2-Leistungen zustehen!