Liebe Falschparker, ihr müsst jetzt sehr tapfer sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat höchstrichterlich festgestellt: "Das Interesse der parkenden Verkehrsteilnehmer an einer ungehinderten Fortsetzung ihres rechtswidrigen Verhaltens ist nicht schutzwürdig."
Auch euer gerne angeführtes "Gewohnheitsrecht" gibt es weiterhin nicht: "ein ‚Gewohnheitsrecht‘ auf Gehwegparken wird dadurch nicht begründet"
Danke an die Klägerinnen und Kläger aus Bremen!
https://taz.de/Bundesgericht-zum-Parken-auf-dem-Gehweg/!6040725/

