Gericht: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies Einwände der Partei gegen eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zurück.

BR24

@Carita_Sommer

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