Gericht: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies Einwände der Partei gegen eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zurück.

BR24
@Carita_Sommer mit unserer Regierung nie. Denn dann würde sich ja rausstellen das die am rechtesten Rand schwimmen!