Ich war mit krassem #Nervenzusammenbruch schon um 21 Uhr im Bett, kann aber nicht schlafen

Die *** #Regierung will BESTEHENDE #Pflegestufen absenken!!!
#Pflegeversicherung

Damit weniger Pflegebedürftige gibt!!!

Damit verlieren wir
1. Das Pflegegeld, das uns finanziell wenigstens etwas entlastet
2. Die Haushaltshilfe, obwohl wir nicht (!) alleine zurecht kommen. @Habrok42 als meine Pflegeperson ist eh schon extrem gefordert
3. Und müssen Kranken- und Pflegeversicherung für mich zahlen

Diese unsägliche, kranke Menschen hassende #Regierung will wohl konkret die #Pflegereform von 2017 rückgängig machen (Presse).

Die gab es, um die Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen in gleicher Weise zu berücksichtigen wie die Pflegesituation der Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen. #NotJustSad

Vorher gab es Pflegestufen, jetzt gibt es #Pflegegrade #Pflege
Alle Betroffenen wurden automatisch höher gestuft. Das geht ja noch.

Aber

2/

Wie sie das runter (!) stufen (!) mit weniger oder gar keiner (!!!) Leistung mehr umsetzen wollen und effektiv können weiß ich nicht #Pflegereform

Jede*r mit geistigen und seelischen Einschränkungen kategorisch 1 Pflegegrad runter?
Am wenigsten Verwaltungsaufwand, aber berücksichtigt Punkte nicht, die es braucht, um Pflegegrade zu erreichen.

Jede*n runter stufen, unabhängig von erreichten Punkten? Das ist #Diskriminierung. Und führt hoffentlich zu Klagen und Anträgen auf Neu-Begutachtung

3/

Neu-Einstufung anhand der bei Erst-Gutachten #Pflegebedürftigkeit erreichten Punkte?
Berücksichtigt keine evtl Verschlechterungen, könnte allein deshalb zu Klagen führen, ist krasser Verwaltungsaufwand.

Jede*n neu begutachten? Krasser, teurer Aufwand. Der #MedizinischeDienst ist eh überlastet.

Ich sehe nicht, wie sie die negative Änderung aller #Pflegegrade für Menschen mit geistigen & seelischen Beeinträchtigungen vernünftig umsetzen wollen.

Aber DAS ist der unsäglichen #Regierung egal

4/

Zumal alleine diese Änderung während für Menschen mit körperlichen #Einschränkungen alles bleibt wie gehabt #Diskriminierung ist. #Pflegereform

Die #Regierung HASST psychisch kranke und geistig/seelisch behinderte Menschen.

Ich persönlich weiß nicht, wie wir ohne Hilfe durch den #Pflegedienst (Haushaltshilfe, Fahrdienst) zurecht kommen sollen. Mein Vollzeit berufstätiger Mann ist durch meine extremen Einschränkungen eh schon sehr sehr sehr gefordert, dazu Haushalt...

ICH KANN NICHT MEHR

/5

Update #Pflegereform

Plan ist wohl, die nötigen Punkte für die #Pflegegrade hoch zu setzen.
Und Neu-Einstufung anhand beim Erst-Gutachten zur #Pflegebedürftigkeit erreichter Punkte.

PG 1 zB von 27 auf 29,5.

Auch das ist immens Verwaltungsaufwand, der zu etlichen teuren Anträgen auf Neu-Begutachtung führen wird.

(Pflegegrad 1 soll evtl komplett entfallen.)

Und ich würde nicht ausschließen, dass sich der Hass der #Regierung auf psychisch und geistig Behinderte noch stärker zeigt.

6/5/6

@mewawuschel vor allem zu Widersprüchen, oder? Die Punktzahl hat doch keine Regelungswirkung nach außen? Wenn man das wieder aufrollt, dann ganz.
@tessarakt für Widersprüche ist es bei den meisten Betroffenen doch längst zu spät.
@mewawuschel Es soll ja offenbar einen neuen Bescheid geben. Neue Entscheidung, neue Frist.

@tessarakt Aber wogegen willst Du Widerspruch einlegen, es gab dann ja noch nicht mal eine neue (aktuelle!) Begutachtung, sondern die Pflegekasse folgt halt den neuen gesetzlichen Vorgaben zur Einstufung. Widerspruch ist hier nicht Mittel der Wahl.

Antrag auf Neu-Begutachtung also auf Höherstufung ist das Mittel der Wahl.

Es führt beides zum gleichen Ergebnis: Termin mit dem MD, Begutachtung. Wofür der MD definitiv nicht ausreichend Kapazitäten hat, sie haben schon nicht genug für neue Fälle.

@mewawuschel @tessarakt wenn die Festsetzung des Pflegegrads ein VA ist (was nach kurzer Recherche der Fall zu sein scheint), würde das auch für dessen Änderung gelten, also müsste man den mit Widerspruch und Anfechtungsklage beseitigen

@luap42

Und ich bleibe dabei, dass Widerspruch hier nicht das Mittel der Wahl sein kann.

Der Pflegegrad wird nach einem Gutachten anhand der gesetzlichen Kriterien bestimmt. Man kann dem Ergebnis (und dem Ablauf) des Gutachtens widersprechen, aber nicht der Einstufung in einen Pflegegrad aufgrund der gesetzlichen Kriterien (Punkte).

Es ändern sich die *gesetzlichen* Kriterien, mit wie vielen Punkten welcher PG greift.
Wogegen willst Du da Widerspruch und Änderungsklage machen?

@tessarakt

@mewawuschel @luap42 Gegen die (neue) Einstufung in den Pflegegrad, mit der Begründung, dass die Punktzahl zu niedrig ist.

@tessarakt @mewawuschel

genau, gegen den Änderungsbescheid ("Guten Tag, Ihr Pflegegrad ist nun nicht mehr X sonder X - 1"), mit der Behauptung, dass dieser rechtswidrig ist und einen in den eigenen Rechten verletzt, weil man in die höhere Pflegestufe einzuordnen wäre

@luap42 @tessarakt

Ihr habt bestimmt recht. Paul hat eh mehr Ahnung von Verwaltungszeug als jede*r, den/die ich kenne.

Ich blicke gar nichts mehr, ich habe nur noch Panik.

Ignoriert mich einfach.

@mewawuschel @luap42 Ist ja auch ein Riesenproblem. Wenn dann alle mit der Begründung Widerspruch einlegen, haben die aber erst einmal gut was zu tun und können in der Zeit keinen anderen Unsinn machen.

@tessarakt @luap42

Der Aufwand für
1. Pflegekasse
2. Medizinischen Dienst
wird so absurd hoch, dass es jedenfalls der MD nicht stemmen kann, wenn sich viele wehren.

Aber NATÜRLICH macht man das auf dem Rücken derer, die nicht die Intelligenz bzw psychische Kraft haben, sich zu wehren, NATÜRLICH belastet man nur die geistige und psychisch Behinderten, die oftmals sowieso die ihnen zustehenden Mittel nicht in Anspruch können.

@tessarakt @mewawuschel

und: da das ja Änderungsbescheide sind, sodass man sich in einer Anfechtungskonstellation befindet (und nicht einer Verpflichtungskonstellation, wie man wäre, wenn man das erste Mal eine Einstufung/eine Höherstufung begehrt) greift grundsätzlich die aufschiebende Wirkung nach § 86a SGG, idk, ob es da aber hier ne Ausnahme gibt

@luap42 @mewawuschel Wissen die Sozialverbände das und weisen die dann prominent darauf hin?
@luap42 @mewawuschel Wenn die das versuchen, werden die das schon handwerklich nicht sauber hinbekommen.

@tessarakt @mewawuschel

Finde auch im SGB XI in kurzer Recherche (Strg+F) nix, kann natürlich sein, dass das ein Fall von § 86a II Nr. 3 SGG ist, aber das scheint mir nicht direkt zu passen, da ja nicht unmittelbar eine Leistung entzogen wird, aber müsste das im Kommentar nachschlagen

@luap42 @mewawuschel Ich hatte im SGB X nach Grundlagenbescheiden gesucht, aber das das ist wohl ein Spezifikum des Steuerverfahrensrechts. https://de.wikipedia.org/wiki/Grundlagenbescheid
Grundlagenbescheid – Wikipedia

@tessarakt @luap42

Laut "Pflegestützpunkt Ingolstadt" hat der Widerspruch gegen Änderung Pflegegrad aufschiebende Wirkung.

https://www.pflegestuetzpunkt-ingolstadt.de/fileadmin/user_upload/Pdf/Infoblatt_Widerspruchsverfahren.pdf

@mewawuschel @luap42 Gut, dass ist jetzt noch nicht die spezifische Situation nach dem Gesetz, das es noch nicht gibt ...

@tessarakt Meinst Du das berücksichtigen die auch noch, also sorgen dafür, dass es keine aufschiebende Wirkung gibt? 😲

@luap42

@luap42

Es werden schon unmittelbar Leistungen entzogen, nämlich die mit dem Pflegegrad verknüpften. Das sind mögliche Leistungen des Pflegedienstes, die bei PG1 stark reduziert sind, und Pflegegeld.
=> Ausnahmeregelung greift mE.

@tessarakt

@mewawuschel @tessarakt Das ist eine sehr nette Umschreibung für Verwaltungsprozessrechtsnerd :D
@luap42 @mewawuschel In diesem Fall halt Sozialverwaltungsrecht, SGB X.
@tessarakt @mewawuschel man würde ja (idR) nur den Änderungsbescheid weg haben wollen, sofern man mit der vorherigen Einstufung einverstanden war
@luap42 @mewawuschel Genau. Gegen den (der ab einem bestimmten Zeitpunkt gilt) würde man ja auch den Widerspruch einlegen.