đ AGG-Klage gestoppt
Das LAG Hamm wies eine Entschädigung ab: Wer sich nur zum Geldverdienen bewirbt, ohne ernsthaft den Job anzutreten, handelt rechtsmissbräuchlich. Fßr Arbeitgeber zählen dabei klare Indizien wie Musterbewerbungen, fehlende Unterlagen und unrealistische Pendelwege. #AGG #Arbeitsrecht #Urteil #Klage</final
