Wer öffentlich androht, Kriegsverbrechen zu begehen, begeht bereits in diesem Moment ein Kriegsverbrechen. Das Androhen genügt. (Zusatzprotokoll I der Genfer Konventionen, Art. 51 Abs. 2)

Die Strafe: bis zu 30 Jahre Haft. In besonders schweren Fällen: lebenslänglich (Römer Statut, Art. 77)

Betrifft auch für den einfachen Soldaten, der "nur" mit macht: „Jeder Kombattant hat die **Pflicht**, einen offensichtlich rechtswidrigen Befehl zu verweigern." (Römer Statut, Regel 154 des ICRC-Gewohnheitsrechts)

Das betrifft ebenso Bodenpersonal in Deutschland, das wissentlich logistische Unterstützung für völkerrechtswidrige Angriffe leistet.

#Völkerrecht #Kriegsverbrechen #GenferKonventionen #RömischesStatut #IStGH

@radiologe

Da machen sich u.A. auch gerade Öffentlich Rechte Bedürfnisanstalten mitschuldig und zu Handlangern, indem sie das Kriegsverbrechen der Androhung allumfassender Vernichtung als „harsche Rethorik“ verharmlosen. Nur mal so nebenbei... /o\